Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 81119-120a , 81119-121a , 81119-122a , 81119-123a , 81119-124a ,
81119-125a jeweils: Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 30. Juni 1848 verfacht 17. Dezember 1849 Fol. 1526 wird das Eigenthumsrecht für die politische Gemeinde Mieders einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1963
81119-125a jeweils: Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 30. Juni 1848 verfacht 17. Dezember 1849 Fol. 1526 wird das Eigenthumsrecht für die politische Gemeinde Mieders einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1963
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
6 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 81119-120 , 81119-121 , 81119-122 , 81119-123 , 81119-124 , 81119-125 ,
Die Einlagezahl 81119-695 wurde aus EZ 81119-122 abgeschrieben.
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Die Gemeinde Mieders ist zu 97,3 Anteilsrechten eingetragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 81119-120 , 81119-121 , 81119-122 , 81119-123 , 81119-124 , 81119-125 ,
Die Einlagezahl 81119-695 wurde aus EZ 81119-122 abgeschrieben.
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Die Gemeinde Mieders ist zu 97,3 Anteilsrechten eingetragen.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Es wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben.
Judikatur:
Der Bescheid der Agrarbehörde im Jahre 2006 und dessen Aufhebung durch den LAS war der Anlass für die wesentlichen höchstgerichtlichen Entscheidungen zum Gemeindegut.
Bescheid Agrarbehörde Agrargemeinschaft Mieders 2006
Bescheid Agrarbehörde Agrargemeinschaft Mieders 2006