Übersicht Bezirk Innsbruck Stadt

Ist vom Ausmaß der regulierten Flächen her betrachtet nicht sehr bedeutend, die Agrargemeinschaft Vill ist jedoch wegen der Müll-Deponie der Landeshauptstadt ein spektakulärer Fall.
Eine Besonderheit ist die Einlagezahl  81112-215a. Sie entspricht nicht der Grundbuchanlegungsverordnung. Es gibt weder in der Vollzugsvorschrift noch in den dabei anzuwendenden Gesetzen die Begriffe Obereigenthumsrecht bzw. Nutzungeigenthumsrecht.  Bäuerliche Miteigentumsgemeinschaften sind in § 34 Abs. 4 der Vollzugsvorschrift ausreichend definiert, wie sie z.B. auch in der Einlagezahl  81136-646a  regelgerecht zur Anwendung gekommen sind. Die Einlagezahl 81112-215a ist die einzige aller untersuchten Einheiten in Tirol, wo nach Vollzugsvorschrift völlig undefinierte Rechtsbegriffe als Einverleibungsgründe angegeben sind.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Gemeinden