Analyse der Tabellenauswertungen

Stand 2015 07 22

Anteil der erfassten Flächen an der Landes- bzw. Bezirksfläche:
Der Anteil von Gemeindegut und Gemeinschaftsgut an der Gesamtfläche[1] der Bezirke zeigt bemerkenswerte Unterschiede. Beträgt der Anteil in den Bezirken Kitzbühel, Kufstein und Schwaz nur 15,2%, 17,5% bzw. 22,7%, so ist er andrerseits in den Bezirken Imst, Landeck und Reutte mit 64,7%, 73,7% bzw. 65,2% wesentlich höher. Dies mag u.a. damit zusammenhängen, dass im Tiroler Unterland im Durchschnitt die bäuerlichen Wirtschaftseinheiten wesentlich größer und daher leistungsfähiger waren und sind. Siehe das Blatt Anteile in der Landesmappe.
Ein Bild der Anteile an der produktiven Landesfläche von 9 529 km² und eine Gegenüberstellung des aktuellen Bestandes mit dem Bestand bei Grundbuchanlegung zeigt das Blatt Graphik 2 in der Landesmappe. In dieser Graphik wird anschaulich die politische Dimension der Eigentumsübertragungen durch die Änderung der Verfügungsgewalt erkennbar.
 
Verlagerung der Verfügungsgewalt über das Gemeindegut
Die Verfügungsgewalt über Grund und Boden und den darauf lastenden Dienstbarkeiten ist in jeder Gemeinde von zentraler Bedeutung für die Gemeindeverwaltung. Für die Entwicklung der Gesellschaft von einer feudalen Monarchie zu einer demokratischen Staatsordnung auf Basis einer Verfassung war die Selbstverwaltung der Gemeinden ein Kernstück der Gesetzgebung. Der Verwaltung des Gemeindevermögens und damit des Gemeindegutes wurde daher von Anfang an in den Gemeindeordnungen ein eigenes, bedeutendes Kapitel eingeräumt. Die Verwaltung des Gemeindegutes im Schoß der Gemeinde ist demokratisch legitimiert, die Veränderungen sind es nicht. Siehe oben und siehe Graphik 1 der Landesmappe.

Die Veränderung der Flächenbestände:
Im Blatt Flächenbilanz der Landesmappe ist der Übergang des Eigentumsbestandes bei Grundbuchanlegung zum aktuellen Eigentumsbestand dargestellt.
Durch die vertikale Gliederung der „Zugangs“-Kategorien Gemeinde reguliert, atyp. Gemeindeguts-AG sowie AG und die horizontale Gliederung der „Abgangs“-Kategorien sind die Eigentumsbewegungen klar ersichtlich. Den Abgängen je Kategorie stehen in der gleichen Zeile die Zugänge gegenüber.
2 876 km² oder 70,8% des Gemeindevermögens, Stand Grundbuchsanlegung, wurde der Verfügungsgewalt der Gemeinden entzogen. Um 65,6% wurde das auf Gemeinden eingetragene Eigentum verringert und um 89,9% das auf Gemeindeteile lautende Eigentum. Hier gibt es über die Bezirke gesehen erhebliche Schwankungen, so wurde das Eigentum von Gemeindeteilen im Bezirk Lienz um 99,9% reduziert – siehe Flächenbilanz, also de facto vernichtet.

Insgesamt 2 173 km² oder 53,5% wurden rechtswidrig ins Eigentum von Agrargemeinschaften übertragen.
1 154 km² oder 28,4% davon wurden mittlerweile als Eigentum einer atypischen Gemeindegutsagrargemeinschaft erkannt. Die vorliegenden Daten orientieren sich an den gesetzlich vorgesehenen Grundbucheintragungen[2] und nicht an den Behördenauskünften. Hier ist auch der Hinweis wichtig, dass nur dieser Teil durch die Novelle 2014 zum TFLG erfasst ist.
Bei weiteren 703 km² oder 17,3% der Flächen verblieb das Eigentum bei den Gemeinden[3], es wurde jedoch durch Regulierung und die agrargemeinschaftliche Organisation der Gemeindehoheit de facto entzogen.
Die restlichen 1 184 km² oder 29,2% im Gemeindeeigentum sind noch unterschiedlich mit landwirtschaftlichen Nutzungsrechten belastet. Davon sind 352 km² oder 8,7% Teilwälder, auf weiteren 705 km² oder 17,4% lasten verschiedenen Weide- und Holzbezugsrechte. Nur126 km² oder 3,1% sind reines Gemeindevermögen. Siehe das Blatt Flächenbilanz  in der Landesmappe.
Der Anteil der Kategorien Gde.regul., atAG und AG am entzogenen Gemeindegut zeigt über die Bezirke bedeutende Schwankungen.
Im Bezirk Lienz stehen -18,5% atAG den weit überwiegenden -64,4% AG gegenüber. Die Ursache dafür ist vermutlich in der hohen Zahl der Regulierungen im Schnellverfahren in der NS-Zeit zu sehen, die durch die Behörden des heutigen demokratischen Tirol nicht in geeigneter Form aufgearbeitet wurden. Auch hier ist eine politische Dimension zu unterstellen. Siehe auch das Blatt Chronologiedaten in der Bezirksmappe Lienz bzw. Landesmappe

Im Bezirk Reutte wurde den Gemeinden mit -94,4% der höchste Anteil an Gemeindegut entzogen. Hier ist in bemerkenswerter Weise der Anteil von Gde.regul. mit -30,7% und atAG mit -51,1% am höchsten. Hier ist ein Zusammenhang mit dem Umstand zu sehen, dass im Bezirk Reutte die höchste Zahl von Regulierungen erst nach dem VfGH-Erkenntnis 1982 durchgeführt wurde, was ebenfalls als politische Dimension zu sehen ist. Siehe das Blatt Chronologiedaten in der Bezirksmappe Reutte bzw. Landesmappe
Flächenbilanzen der Bezirke sind in den einzelnen Bezirksmappen der Excel-Tabellen ersichtlich.

Teilwälder[4]
Entsprechend der Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2 waren die Teilwälder grundsätzlich als Eigentum der Gemeinden bzw. der Gemeindeteile zu erfassen. Die Übertragung des Eigentums an den Teilwäldern von den Gemeinden auf die bäuerlichen Nutzungsberechtigten war ein Punkt des Gründungsprogrammes des Tiroler Bauernbundes im Jahre 1904. Erst durch eine Novelle des TFLG im Jahre 1969 wurde es möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum einer Agrargemeinschaft stehen können. Alle Regulierungen vorher, wie z.B. in Mieming, waren auch aus diesem Grund gesetzwidrig. Seltsamerweise verblieben 68,8% dieser Flächen im Eigentum der Gemeinden und nur 31,2% wurden an Agrargemeinschaften übertragen. Dies im Gegensatz zu den landesweit den Gemeinden entzogenen Flächen von 70,8%.
Der Anteil der Teilwälder an den mit landwirtschaftlichen Dienstbarkeiten belasteten Gemeindeflächen hat sich durch die Regulierungstätigkeit von 1/8 auf 1/3 erhöht. Auch hier sind politische Intentionen zu unterstellen.
Siehe auch das Blatt Gemeindegut  in der Landesmappe.
 
Die Chronologie der Regulierungen
Es wurden 3 318 Eigentums-Einheiten untersucht. Davon wurden 1000 Einheiten reguliert. 485 aus Gemeindegut und 515 aus „Classenvermögen“ , dem bäuerlichem Gemeinschaftseigentum. Siehe die Blätter Chr.-Daten und Chron.Regul. in der Landesmappe.
Von der Grundbuchanlegung bis 1938 gab es 145 Regulierungen und nur 23 erfolgten aus Gemeindegut, in 122 Fällen wurde bäuerliches Miteigentum oder Gemeinschaftseigentum an Agrargemeinschaften übertragen.
Gemeindegut wurde erstmals im hohen Maße in den Jahren 1939 bis 1945 im Bezirk Lienz den Agrargemeinschaften zu reguliert. 78 Regulierungen betrafen Gemeindegut, 23 Regulierungen erfolgten aus bäuerlichem Gemeinschaftseigentum. Insgesamt wurden in dieser Zeit in Tirol 85 Agrargemeinschaften aus Gemeindegut übertragen. Die von Dr. Haller durchgeführten Regulierungen im Bezirk Lienz, damals zum Gau Kärnten gehörig, waren auch aus der Sicht der Chronologie ein politisch motivierter Feldversuch.
Der Bezirk Lienz hat mit 288 Regulierungen insgesamt die mit Abstand höchste Zahl vorzuweisen. 28,8% aller Regulierungen und 34,8% aller Gemeindegut-Regulierungen Tirols haben im Bezirk Lienz stattgefunden.
Im Bezirk Reutte ist die hohe Zahl von 47 Regulierungen nach 1982 festzustellen. 29 davon betreffen Gemeindegut. In den meisten Fällen ist aber das Eigentum bei der Gemeinde verblieben, jedoch unter dem Mantel einer Agrargemeinschaft. Was doch als politische Reaktion der Landesverwaltung und der Behörden auf das grundsätzliche VfGH-Erkenntnis 1982 verstanden werden muss.

Eigentumstitel
Die Zahlen der bei der Grundbuchanlegung eingetragenen Eigentumstitel, haben beim Gemeindegut den Schwerpunkt bei der Forsteigentumspurifikation-FEPT mit 174 und Servitutenvergleich-SV mit 120 von 485, 150 Fälle von Ersitzung und 41 Fälle auf Vertragsgrundlage. Wohingegen beim Klassenvermögen, dem bäuerlichen Gemeinschaftsgut, der deutliche Schwerpunkt mit 208 bei Ersitzungen und 279 bei Verträgen von insgesamt 516 Eigentumseinheiten liegt. Siehe das Blatt Egt.tit.Chron. in der  Landesmappe.
Insgesamt beträgt bei 3 318 Eigentums-Einheiten die Zahl der Ersitzungen als alter Eigentumstitel 1836, also 55,4%. Dies bestätigt die Wichtigkeit des publicianischen Grundsatzes der Eigentumsfeststellung im § 33 Abs. 2, also der Eigentumsnachweis ohne Vorlage von Dokumenten. In dieser hohen Anzahl hat die mündliche Abhandlung in der Anlegungskommission ausgereicht, in 150 Fällen Gemeindegut und in 1686 Fällen, also in 50,9%, Klassenvermögen, also bäuerliches Miteigentum oder Gemeinschaftsgut festzustellen. Der gestellte Anspruch der erhobenen Grundeigentümer und die Zustimmung der Kommissionsmitglieder als örtliche Vertreter und Zeugen haben ausgereicht, das jeweilige Eigentum den genannten Gruppen zuzuschreiben.
Unter den 41 Fällen auf Vertragsgrundlage sind zahlreiche Kaufverträge. Es ist wohl nicht denkmöglich, mit einem alten Recht zu argumentieren, wenn vor der GB-Anlegung gekauftes Gemeindegut in den 60er Jahren einer Agrargemeinschaft zu reguliert wurde. Z.B. Zams >>84015-109a>>   Trins >>81210-65a>>
In 335 Fällen hinterlegen Dokumente den Eigentumstitel für das Gemeindegut, nur in 150 Fällen wurde Ersitzung durch die Anlegungs-Kommission festgestellt.