Übersicht Gemeinde Fiss

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84103-53a  :  Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 10. September 1847 … des Vermarkungsprotokolles … der Privat-Forsteigentums-Purifikations-Urkunde … des Kaufvertrages …   wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Fiss einverleibt.
Einlagezahl 84012-83aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Fiss einverleibt.
Im MIteigentum der Gemeinde:
Einlagezahl
84103-87a Auf Grund des Vergleichsprotokolles … und des Teilungsvertrages …  wird das Eigentumsrecht für die a) Gemeinde Fiss zur Hälfte  b) Gemeinde Ried i. Tirol  zur Hälfte einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1847 bis 1969
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Rechtsveränderungen:
Unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahlen 84103-53  , 84012-83 , 84103-87 ,  „b 1343/1969 Laut Regulierungsplan handelt es sich bei diesem Grundbuchskörper um agrargemeinschaftliche Grundstücke die wie folgt mit den erwähnten Anteilsrechten aufgeteilt sind: …“
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind im Grundbuch keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote: 
Einlagezahl  84103-248a  Stierhaltungs-Interessentschaft Fiss
Die Eintragung im Hauptbuch ist missverständlich, da keine Berechtigten angeführt sind und demnach eigentlich Eigentum der Gemeinde vorläge..
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
Gemeinde reg.
Gemeinde Fiss 1 35884103-87 84103-87a
Gemeinde Fiss 1 31384103-752
Gemeinde Fiss 20 208 96484103-53 84103-53a
Gemeinde Fiss 15 232 63884012-83 84012-83a
Gemeinde Fiss (AG Fiss) 8484103-750
Nicht regulierte Flächen
Bäuerl. Gemeinschaftseigentum unreguliert
Stierhaltungs-Interessentschaft Fiss 1 65884103-248 84103-248a