Übersicht Gemeinde Tösens

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84115-57aAuf Grund Ersitzung, des Übergabekontraktes vom …, der Forsteigentum-Purifikations-Anerkennungsurkunde vom …, des Vergleichs-Protokolles vom … und der Tauschurkunde vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Tösens einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1826 bis 1972
Einlagezahl 84110-188aAuf Grund des nicht verfachten Kaufvertrages vom 15. Februar 1802 wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Tösens einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1802 bis 1972
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 84115-57 , 84110-188 , Agrargemeinschaft Tösens (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier ist kein Anteil der Gemeinde ersichtlich.
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahl 84110-188a
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 84115-58a 
Eigentumstitel: Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - at. GG - aus Gde.gut u. Frakt.gut lt. GB
AG Tösens 11584110-1174 84110-1174a
AG Tösens 389 40084110-188 84110-188a
AG Tösens 16 958 50184115-57 84115-57a
AG Tösens 70 65384115-35
Nicht regulierte Flächen
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 58 13184115-58 84115-58a