Übersicht Gemeinde Spiss

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
In Spiss konnte auf Grund eines Zusammenlegungsverfahrens kein Gemeindegut zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung erhoben werden.
Gemeindegut aktuell:
Einlagezahl 84114-346 , Gemeinde Spiss  B a 727/1983 Urkunde 1982-08-02 Eigentumsrecht, c 3027/1998 Übertragung … aus EZ 243
Einlagezahl 84114-243a
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Rechtsveränderungen:
unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahl 84114-346 , „d 3027/1998 Bei den im Eigentum der Gemeinde Spiss stehenden Grundstücken handelt es sich um agrargemeinschaftliche Grundstücke (Agrargemeinschaft Spiss), welche von der Gemeinde Spiss und den nachstehenden Stammsitzliegenschaften zu den im Regulierungsplan 1998-04-20 angeführten Nutzungsrechten genutzt werden:“
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
In Spiss wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
Gemeinde reg.
Gemeinde Spiss 4 743 08684114-346 84114-346
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Spiss 4 267 36584114-243 84114-243a