Übersicht Gemeinde St. Anton am Arlberg

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84010-106aAuf Grund Ersitzung , des Vergleichs-Protokolles vom …, der Kaufverträge vom …  wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde St. Anton einverleibt.
Einlagezahl 84010-107aAuf Grund der Teilungsurkunde vom … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde St. Anton einverleibt.
Einlagezahl 84010-108aAuf Grund der Teilungsurkunde vom … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde St. Anton einverleibt.
Einlagezahl 84010-110aAuf Grund des Überlassungsvertrages vom … und Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Ortschaft St. Anton-Nasserein einverleibt.
Im Miteigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 86020-56a  Auf Grund Ersitzung und der Teilungsurkunde vom … wird das Eigentumsrecht für a.  pol. Gemeinde Pettneu   zur Hälfte  b. politische Gemeinde St. Anton zur Hälfte  einverleibt.
Einlagezahl 84010-150a  , 84010-151a , 84010-149a , Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Zweidrittel Gerichtsgemeinden des Gerichtsbezirkes Landeck  einverleibt.
Einlagezahl 84010-364a   Auf Grund Ersitzung  und unverfachter Übereinkunft wird das Eigentumsrecht für a. Österreichischen Bundesschatz   b.  Zweidrittel Gerichtsgemeinden des Gerichtsbezirkes Landeck  c. jeweiliger Eigentümer …  etc.  einverleibt.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Rechtsveränderungen unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahlen 84010-106  , 84010-107 , 84010-108 , 84010-110 , 86020-56 , Gemeinde St. Anton  „b 474/1977 1695/1977 bei den im Eigentum der Gemeinde St. Anton stehenden Grundstücke handelt es sich um agrargemeinschaftliche Grundstücke, welche den jeweiligen Eigentümern nachstehender Stammsitzliegenschaften zu nachfolgenden Anteilsrechten zustehen:“
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Miteigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 84010-150 , 84010-151 , 84010-149 , 84010-364 ,  Zweidrittelgericht Landeck (bestehend aus der ehemaligen politischen Gemeinde Perfuchs - nun Teil der politischen Gemeinde Landeck - u. den politischen Gemeinden Stanz, Grins, Pians, Strengen, Flirsch, Pettneu u. Nasserein)
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen  84010-167a
Eigentumstitel:  Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Allgemeines:
Mit den Regulierungen fand zuerst auch die Übertragung des Eigentums statt, Tbz 474/ 8. März 1977. Diese Eintragung bzw. das Eigentumsrecht für die Agargemeinschaft St. Anton wurde mit Tbz. 1695/31. August 1977 wieder gelöscht. Das Eigentum verblieb bei der Gemeinde.
Die Ersteintragung zu EZ 84010-167a war missverständlich, erst durch die Nachtragserhebungen entsprach sie den Bestimmungen des § 34 Abs. 4 der Grundbuchanlegungsverordnung. 
Die Eintragungen zu EZ 84010-173a, 84010-174a  sind missverständlich, da zur Interessentschaft Verwall -Tanun keine berechtigten Stammsitzliegenschaften angegeben sind. Amtsbestätigung Verwall-Tanun
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
Gemeinde reg.
Gemeinde St. Anton 20 224 56884010-106 84010-106a
Gemeinde St. Anton 59 14384010-110 84010-110a
Gemeinde St. Anton 17 86386020-33 86020-33a
Gemeinde St. Anton Almenjuralpe 2 165 26886020-56 86020-56a
Gemeinde St. Anton Rendlalpe 5 190 02984010-107 84010-107a
Gemeinde St. Anton Tritsch-Alpe 2 676 83784010-108 84010-108a
AG - aus bäuerl. Miteigentum
AG St. Anton 27 81684010-286
AG St. Anton 7 08984010-253
AG - aus bäuerl. Gemeinschaftseigentum
AG Verwall-Tanun Alpe 2 598 00084010-174 84010-174a
AG Verwall-Tanun Alpe 4 325 38784010-173 84010-173a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Zweidrittel der Gerichtsgemeinden FASUL-ALPE 4 131 94584010-150 84010-150a
Zweidrittel der Gerichtsgemeinden MOOSTAL-ALPE 7 090 74784010-149 84010-149a
Zweidrittel der Gerichtsgemeinden SCHÖNVERWALL-ALPE 21 004 48684010-151 84010-151a
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 167 183 99884010-167 84010-167a