Übersicht Gemeinde Kaunerberg

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84105-68a  :  Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom … und Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Kaunserberg einverleibt.
Einlagezahl 84104-101a  :  Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Kaunserberg einverleibt.
Einlagezahl 84106-70a  :  Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Kaunserberg einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1847 bis 2001
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Rechtsveränderungen:
unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahlen  84105-68 , 84104-101 , 84106-70 „b 3696/2001 Bei den im bücherlichen Eigentum der Gemeinde Kaunerberg stehenden Grundstücken handelt es sich um agrargemeinschaftliche Grundstücke (Agrargemeinschaft Gemeindegut Kaunerberg) an der die nachstehend angeführten Liegenschaften samt nachstehend angeführten Anteilsrechten gem Regulierungsplan 2001-07-23 anteisberechtigt sind:“ 
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen  84105-258  abgeschrieben aus  84105-68
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen  84105-146a ,
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote: 
Einlagezahlen 84105-74a84105-85a,
Eigentumstitel:  Alle Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6,  reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 84105-74  , Agrargemeinschaft Falkauns-Alpe , 84105-85 , Agrargemeinschaft Aifenalpe ,
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
Gemeinde reg.
Gemeinde Kaunerberg 78 64684106-70 84106-70a
Gemeinde Kaunerberg 90 51584104-101 84104-101a
Gemeinde Kaunerberg 8 934 13384105-68 84105-68a
AG - aus bäuerl. Gemeinschaftseigentum
AG Aifenalpe 1 881 21884105-85 84105-85a
AG Falkauns Alpe 4 773 50584105-74 84105-74a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Kaunerberg 54 45384105-258 84105-258
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 146 1084105-146 84105-146a