Übersicht Gemeinde Nußdorf-Debant

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 85027-25aAuf Grund unvordenklichen Besitzes und der Waldzuweisungsurkunde vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Obernussdorf einverleibt.
Einlagezahl 85012-20aAuf Grund der Waldzuweisungsurkunde vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Unternussdorf einverleibt.
Einlagezahl 85012-21aAuf Grund der Waldzuweisungsurkunde vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Unternussdorf einverleibt.
Einlagezahl 85027-29aAuf Grund der Waldzuweisungsurkunde vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Unternussdorf einverleibt.
Einlagezahl 85041-29aAuf Grund der Waldzuweisungsurkunde vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Unternussdorf einverleibt.
Einlagezahl 85027-28aAuf Grund der rechtskräftigen Landes-Commissions-Entscheidung  vom …  wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Unternussdorf einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1854 bis 1964

Gemischtes Eigentum von einer Gemeinde oder Gemeindeteilen und bestimmt angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahl 85027-66a
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:

Einlagezahlen  85027-25,  Agrargemeinschaft Obernußdorf85012-2085012-21,  85027-29, 85041-29, Agrargemeinschaft Unternußdorf 85027-28, Agrargemeinschaft Obrischgen-Alpe,   85027-66 , Agrargemeinschaft Alpgenossenschaft Zettersfeld
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Abgegebenes Gemeindegut nach Vereinbarungen auf der Basis des Gesetzes LGBl. 65 von 1910 des Landes Tirol:
Einvernehmliche Eigentumsübertragungen durch Anerkennungs- und Überlassungsurkunden mit Zustimmung des Gemeinde-Ausschusses und des Landesausschusses:
Aus den EZ 26 II KG Obernussdorf und EZ 35 KG Göriach wurden mit Beschluss Gemeindeausschuss vom 21 11 1909 und 28 01 1919, Genehmigung Landesausschuss vom 29 07 1910, die aufgeführten Parzellen abgeschrieben. Die EZ 26 II und EZ 35 wurden gelöscht.
Obernussdorf Anerkennungsurkunde 1910
Unternussdorf Anerkennungsurkunde 501/1911
Unternussdorf Anerkennungen 502/1911

Die übertragenen Parzellen standen im Eigentum der politischen Gemeinde. Die Übertragungen erfolgten nicht nur an bäuerliche Stammsitzliegenschaften, sondern auch an andere Eigentümer. Die übertragenen Flächen sind aus Erfassungsgründen nicht in den vorliegenden Tabellen enthalten.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen  85027-67a85027-65a, 85027-97a

Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote: 
Einlagezahl  85027-61a
Eigentumstitel: Urkunden
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Nußdorf-Debant wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen  85027-6785027-65,

In Nußdorf-Debant wurden Eigentumsgemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl  85027-61,
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - aus Gemeindegut u. Fraktionsgut
AG NB Unternussdorf 47 70885041-29 85041-29a
AG NB Unternussdorf 44 81485028-263 85028-263
AG NB Unternussdorf 251 54785027-29 85027-29a
AG NB Unternussdorf 166 30485015-229 85015-229a
AG Obernußdorf 72 57985027-372 85027-372
AG Obernußdorf 200 60985027-169 85027-169
AG Obernußdorf 98 22485027-38 85027-38
AG Obernußdorf 1 228 27985027-25 85027-25a
AG Obrischgen Alpe 2 818 17985027-28 85027-28a
AG Unternußdorf 8 76985012-21 85012-21a
AG Unternußdorf 364 89085012-20 85012-20a
AG Wellalpe 114 17485027-59 85027-59a
AG Wellalpe 83 68085027-57 85027-57a
AG Wellalpe 458 97785027-49 85027-49a
AG Wellalpe 49 51585027-7 85027-7a
AG - aus bäuerl. Miteigentum
AG Alpinteressentschaft Trelebitsch 1 744 06685027-65 85027-65a
AG Hofalpe 10 132 38285027-67 85027-67a
AG - aus bäuerl. Gemeinschaftseigentum
AG Kuchlmaier Alpgenossenschaft 1 089 81585027-61 85027-61a
AG - aus gemischtem Eigentum
AG Alpgenossenschaft Zettersfeld 3 013 63885027-66 85027-66a
Nicht regulierte Flächen
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 97 3285027-97 85027-97a