Übersicht Gemeinde Lienz

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 85027-27aAuf Grund der Waldzuweisungsurkunde vom …  wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Patriasdorf einverleibt.
Einlagezahl 85028-12aAuf Grund der Waldzuweisungsurkunde vom …  wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Patriasdorf einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1853 bis 1968
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:

Einlagezahlen 85027-2785028-12,  Agrargemeinschaft Patriasdorf
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
 
Abgegebenes Gemeindegut nach Vereinbarungen auf der Basis des Gesetzes LGBl. 65 von 1910 des Landes Tirol:
Einvernehmliche Eigentumsübertragungen durch Anerkennungs- und Überlassungsurkunden mit Zustimmung des Gemeinde-Ausschusses und des Landesausschusses:
Patriasdorf:

Anerkennungsurkunde TBZ 87-1912 EZ 85028-13
Anerkennungen TBZ 87-1912 EZ 85028-13  EZ gelöscht
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen  85018-43a85028-15a85036-10a85033-11a85033-12a85036-11a85007-24a85028-17a
Teilwald:
Die Einlagezahlen  85033-12    85036-11  85007-24 85028-17  sind Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.  Es ist erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen könnten.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote: 
Einlagezahl 85020-247a
Eigentumstitel:  Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war. Beim Eigentümer, der juristischen Person Eichholz-Schluten-Interessentschaft, fehlt die verpflichtende Angabe der berechtigten Stammsitzliegenschaften.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - aus Gemeindegut u. Fraktionsgut
AG Patriasdorf 838 67785028-12 85028-12a
AG Patriasdorf 66 43085027-27 85027-27a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Stadtgemeinde Lienz 2 467 96585033-11 85033-11a
Stadtgemeinde Lienz 5 930 03985036-10 85036-10a
Stadtgemeinde Lienz 1 466 22285028-15 85028-15a
Stadtgemeinde Lienz 3 031 23285018-43 85018-43a
Stadtgemeinde Lienz Teilwälder 2 327 73585028-17 85028-17a
Stadtgemeinde Lienz Teilwälder 620 01185007-24 85007-24a
Stadtgemeinde Lienz Teilwälder 164 13785036-11 85036-11a
Stadtgemeinde Lienz Teilwälder 591 91785033-12 85033-12a
Bäuerl. Gemeinschaftseigentum unreguliert
Eichholz-Schluten-Interessentschaft 1 94385020-247 85020-247a