Übersicht Gemeinde Nikolsdorf

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 85019-45aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Lengberg einverleibt.
Einlagezahl 85019-64a Auf Grund des mit Erkenntnis des Landesagrarsenates vom … bestätigten Regulierungsplanes …  wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Lengberg einverleibt.
Einlagezahl 85022-18aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die a. Gemeinde Nörsach zur Hälfte b. Gemeinde Nikolsdorf zur Hälfte  einverleibt.

Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl
85022-8aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Nörsach einverleibt.
Einlagezahl 85022-9aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Damer einverleibt.
Einlagezahl 85019-15aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Lengberg einverleibt.
Einlagezahl 85019-17aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Lindsberg einverleibt.
Einlagezahl 85019-18aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Michelsberg einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von bis 1941
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:

Einlagezahl  85022-9 ,
 
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung auf Grund einer Hauptteilung erfolgt ist:
Einlagezahlen   85019-4585019-64, 85021-90Hauptteilungsplan Trattenberg
 
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung auf Grund einer Hauptteilung erfolgt ist:
Einlagezahlen  85022-885022-18,  85019-1585019-1785019-18Hauptteilungsplan Nikolsdorf 1941
Geteiltes Gemeindegut
Gemeindegut, das nach Einzel- oder Hauptteilung zwischen Gemeinde bzw. Gemeindeteil und den darauf Nutzungsberechtigten im Eigentum der Gemeinde verblieben ist.
Einlagezahl 85019-80,
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 85021-55,
Teilwald:
Die Einlagezahl  85021-55   ist Teilwald gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.  Es ist erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen  85019-63a,  85019-37a85019-39a85021-39a85022-15a85022-21a85022-30a

Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6  unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote: 
Einlagezahl  85022-17a
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Nikolsdorf wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4, reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl  85019-63,  Alpinteressentschaft Trattenberg,
Gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6:
Einlagezahl 85022-17,  Nachbarschaft Plone,
Weiters Einzelteilungsplan Nörsacher Auen
Allgemeines:
Nikolsdorf, Nörsach und Lengberg waren bis zur NS-Gemeindezusammenlegung selbständige Gemeinden.
Die Steiner Alpe in Matrei, EZ 85103-78a, wurde mit TBZ 176/1931 von der Gemeinde Nikolsdorf käuflich erworben.
85103-78 Steineralpe
Kaufvertrag Steineralpe TBZ 176/1931
Das Eigentum der Gemeinde Nikolsdorf ist eindeutig. Die Einbeziehung der Steineralpe in das Hauptteilungsverfahren 929/1941 durch Haller ist nicht argumentierbar.

Im Gemeindebereich der heutigen Gemeinde Nikolsdorf wurden mehrere Regulierungs- od. Hauptteilungsverfahren durchgeführt:
Regulierungsplan TBZ 571/1932 Alpinteressentschaft Trattenberg 85019-63a
Hauptteilungsplan Nikolsdorf 1941
Einzlteilungsplan Nörsacher Auen 1942
AG Trattenberg Hauptteilung und Regulierung 1333/1964

In Summe ist damit nur den Gemeinden, aktuell der nachfolgenden Gemeinde Nikolsdorf, direkt oder indirekt, durch Behördenbescheide Eigentum genommen worden.
Beispiel:
Mit der Hauptteilung 1333/1964 wurde der Gemeinde Nikolsdorf die neue EZ 85019-80 zugeeignet, die aus der EZ 85019-64 abgeschrieben wurde. Diese EZ wurde jedoch schon vorher der Gemeinde Lengberg, mit Erkenntnis des Landesagrarsenates 571/1932, zugeschrieben. Mit Bescheid der Agrarbehörde TBZ 555/1950 wurde das Eigentum auf die AG Trattenberg überschrieben. Der Gemeindezusammenschluss von 1938 kann wohl nicht Eigentumsrechte geändert haben. Hier wird Behördenwillkür sichtbar. Die Agrarbehörde von 1950 hat somit gegen den Landesagrarsenat von 1932 entschieden. Keiner hat es gemerkt, es ist dokumentierte Behördenwillkür, politisch gedeckt.
Haller lt Sandgruber:
„In einem sehr ausführlichen Bericht wies ich an Hand alter Urkunden nach, dass es sich bei den Fraktionen um Agrargemeinschaften handle, die schon vor Jahrhunderten als Nachbarschaften bestanden haben. Ich wies auch darauf hin, dass bei der Neubildung Deutschen Bauerntums im Osten ähnliche Einrichtungen geplant seien.“
So wurde aus der Gemeinde Lengberg eine Nachbarschaft, aus der Gemeinde Nörsach eine Nachbarschaft etc. Eine Überprüfung der grundbücherlichen Fakten hat Prof. Sandgruber offensichtlich nicht vorgenommen.
Die unglaubliche Willkür wurde durch einen Gutachter für das Land Tirol zur Rechtmäßigkeit
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - at. GG - aus Gde.gut u. Frakt.gut lt. GB
Nachbarschaft Dammer X 1 852 33185022-9 85022-9a
AG - aus Gemeindegut u. Fraktionsgut
AG Grolitsch-Zabrat 3 426 59585021-90 85021-90a
AG Lengberg 22885019-109 85019-109
AG Lengberg 429 53985019-15 85019-15a
AG NB Lindsberg 781 98785019-17 85019-17a
AG NB Michelsberg 960 40485019-18 85019-18a
AG NB Nörsach 2 371 03385022-8 85022-8a
AG Trattenberg 1 045 55085019-64 85019-64a
AG Trattenberg 638 83385019-45 85019-45a
AG gemeinsame Schafalpe 2 229 70885022-18 85022-18a
AG - aus bäuerl. Miteigentum
Alpinteressentschaft Trattenberg 1 561 32585019-63 85019-63a
Nachbarschaft Plone 974 54985022-17 85022-17a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Nikolsdorf 95 53885019-80 85019-80a
Gemeinde Nikolsdorf 227 26585021-55 85021-55a
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 15 4785022-15 85022-15a
EINLAGEZAHL 21 1885022-21 85022-21a
EINLAGEZAHL 30 82985022-30 85022-30a
EINLAGEZAHL 37 7585019-37 85019-37a
EINLAGEZAHL 39 2485021-39 85021-39a
EINLAGEZAHL 39 4085019-39 85019-39a