Übersicht Gemeinde Leisach

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 85018-39a: Auf Grund unvordenklichen Besitzes …  wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Leisach einverleibt.
Einlagezahl 85018-41a: Auf Grund der Waldzuweisungsurkunde vom …  wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Leisach einverleibt.
Einlagezahl 85018-56aAuf Grund der Waldzuweisungsurkunde vom …  wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Burgfrieden einverleibt. Laut Verordnung 1938 wurde die Gemeinde Burgfrieden aufgelöst und mit der Gemeinde Leisach vereinigt.
Einlagezahl 85203-131aAuf Grund des Kaufvertrages vom …  wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Leisach einverleibt.

Im Miteigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 85018-55a: Auf Grund und nach Maßgabe des Regulierungsvergleiches … verfacht 2. März 1884 …

Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1854 bis 1991
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen  85018-5685203-131,  Agrargemeinschaft Leisach,
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahl 85203-131a 
 
Abgegebenes Gemeindegut nach Vereinbarungen auf der Basis des Gesetzes LGBl. 65 von 1910 des Landes Tirol:
Einvernehmliche Eigentumsübertragungen durch Anerkennungs- und Überlassungsurkunden mit Zustimmung des Gemeinde-Ausschusses und des Landesausschusses:
Gemeinde Burgfrieden
Anerkennungsurkunde 80507-19 Tz 110-1912  Einlagezahl gelöscht
Burgfrieden Anerkennungen 80507-19 Tz 110-1912
 
Gemeinde Leisach
Anerkennungsurkunde Tz 158-1911
Anerkennungen Tz 400-1911 EZ 85018-42a   Einlagezahl gelöscht
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum oder Miteigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen  85018-39a85018-41a85018-55a
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
In Leisach wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - aus Gemeindegut u. Fraktionsgut
AG Leisach 2 092 17985203-131 85203-131a
AG Leisach 661 10285018-56 85018-56a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Leisach 9 248 74885018-55 85018-55a
Gemeinde Leisach 1 800 90185018-41 85018-41a
Gemeinde Leisach 1 030 74385018-39 85018-39a