Übersicht Gemeinde Matrei in Osttirol

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 85103-181aAuf Grund der Waldzuweisungsurkunde vom …  wird das Eigentumsrecht für die Marktgemeinde Windisch-Matrei einverleibt.
Einlagezahl 85103-178aAuf Grund Ersitzung und der Waldzuweisungsurkunde vom …  wird das Eigentumsrecht für die Marktgemeinde Windisch-Matrei einverleibt.
Einlagezahl 85103-180aAuf Grund Ersitzung und der Waldzuweisungsurkunde vom …  wird das Eigentumsrecht für die Marktgemeinde Windisch-Matrei einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1854 bis 1942

Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl  85103-166aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Ganz der Landgemeinde  Windisch-Matrei einverleibt.
Einlagezahl  85103-169aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Huben der Landgemeinde  Windisch-Matrei einverleibt.
Einlagezahl  85103-170aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Klaunz der Landgemeinde  Windisch-Matrei einverleibt.
Einlagezahl  85103-173aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Proßegg-Kaltenhaus der Landgemeinde  Windisch-Matrei einverleibt.
Einlagezahl  85103-174aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Proßegg-Kaltenhaus der Landgemeinde  Windisch-Matrei einverleibt.
Einlagezahl  85103-176aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Seblas, Klausen, Schweinach der Landgemeinde  Windisch-Matrei einverleibt.
Einlagezahl  85103-182aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Zedlach Hinteregg der Landgemeinde  Windisch-Matrei einverleibt.
Einlagezahl  85103-215aAuf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Außer-Gschlößer Alpinteressentschaft bestehend aus  a. der Fraktion Klaunz  b. der Fraktion Glanz-Hinterburg einverleibt.
Einlagezahl  85103-273aAuf Grund der Regulierungsurkunde vom …  wird das Eigentumsrecht für die Froßnitz-Alpgenossenschafte  bestehend aus  a. der Nachbarschaft Zedlach der Fraktion Zedlach-Hinteregg  der Landgemeinde  Windisch-Matrei  b. der Fraktion Mitteldorf der KG Virgen einverleibt.
Einlagezahl  85101-166aAuf Grund der Anerkennungsurkunde vom  … wird das Eigentumsrecht der Fraction Moos der Landgemeinde Windisch Matrei einverleibt. Siehe Hopfgarten.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1929
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:

Einlagezahlen 85103-234, Schilderalpinteressentschaft, d 2140/2011 Gemeindegutsagrargemeinschaft
 85103-170  , Agrargemeinschaft Nachbarschaft Klaunz  , 1465/2013 Gemeindegutsagrargemeinschaft

Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 85103-16685103-16985103-17385103-17485103-17685103-18185103-18285103-21585103-27385103-37685103-43685103-45885103-46085103-46185103-46485103-46785103-48885103-61485103-647
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
 
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung auf Grund der Hauptteilung 1942 erfolgt ist:
Einlagezahlen 85103-46585103-46685103-46985103-47185103-47285103-47385103-47485103-47585103-47685103-47785103-47985103-48085103-48285103-483,  Matrei Hauptteilung EZ 178
Abgegebenes Gemeindegut nach Vereinbarungen auf der Basis des Gesetzes LGBl. 65 von 1910 des Landes Tirol:
Einvernehmliche Eigentumsübertragungen durch Anerkennungs- und Überlassungsurkunden mit Zustimmung des Gemeinde-Ausschusses und des Landesausschusses:
Aus der EZ 179, Teilwälder Windisch Matrei Land, wurden mit der Anerkennungsurkunde Tbz 40/1915, übrigens ein kalligraphisches Kleinod, Parzellen ins Einzeleigentum und in Miteigentumsgemeinschaften gemäß § 34 Abs. 4 der Vollzugsvorschrift übertragen
Anerkennungsurkunde Tbz 40/1915
Miteigentumsgemeinschaften:
Einlagezahlen  85103-376a85103-41185103-391a85103-393a85103-394a85103-395a85103-396a, 85103-397a85103-400a, 85103-402a , 85103-406a , 85103-409a , 85103-410a ,
 
Aus EZ 181, Teilwälder Marktgemeinde Windisch Matrei, wurden mit der Anerkennungsurkunde Tbz 21/1914 ebenfalls zahlreiche Parzellen ins Einzeleigentum übertragen.
Anerkennungsurkunde 21/1914
Anerkennungen Tbz 21/1914

Aus EZ 182, Fraktion Zedlach Hinteregg der Landgemeinde Windisch-Matrei, wurde die EZ 376, Fraktion Hinteregg, abgeschrieben. 85103-182a und 85103-376a
Anerkennungsurkunde Fraktion Hinteregg Tz 370/1911

Verteiltes Gemeindegut nach Bescheid der Agrarbehörde 1942
mit Anerkennung der Marktgemeinde Matrei und der Oberen Gemeindeaufsichtsbehörde wurden die Reste der bereits 1914 und 1915 größtenteils verteilten EZ 179 und 181 im Ausmaß von rund 300 ha auf die darauf Nutzungsberechtigten ins Einzeleigentum bzw. Mit-Eigentum übertragen.
Miteigentumsgemeinschaften:
Einlagezahlen:   85103-485a85103-487a85103-489a, 85103-490a85103-499a85103-501a, 85103-503a85103-504a85103-510a85103-514a 85103-517a85103-521a85103-522a85103-523a85103-526a, 85103-532a     
Matrei Teilwälder Restverteilung EZ 179 EZ 181
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen  85103-17885103-180,
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahl   85108-206
Gemeindevermögen:
Einlagezahl 85103-179
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen  85103-223a85103-224a85103-229a85103-244a85103-245a85103-246a85103-247a85103-252a85103-266a85103-325a85103-339a,  85103-375a85103-9007885103-187a85103-371a85103-41185103-205a85103-206a85103-208a85103-209a85103-210a85103-214a85103-217a85103-219a85103-221a85103-227a85103-231a85103-232a85103-235a85103-237a85103-238a85103-241a85103-248a85103-256a85103-300a85103-304a85103-308a85103-322a85103-329a85103-345a

Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote: 
Einlagezahlen  85103-236a  , 85103-251a
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Matrei wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen   85103-22385103-22485103-22985103-24485103-24585103-24685103-24785103-25285103-26685103-32585103-33985103-37585103-90078,  85103-18785103-37185103-411,   
In Matrei wurden Eigentumsgemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl 85103-236
Allgemeines

Das Gemeinde- und Fraktionsgut der Gemeinde Matrei umfasste bei der Grundbuchanlegung eine Fläche von weit mehr als 56 km² und wurde durch die Eigentumsübertragungen und Regulierungen auf weniger als 5 km² reduziert.

Es sind mehrere Vorgangsweisen zu unterscheiden:

Durch Anerkennungen:
Die durch Gemeindeausschuss-Beschluss am Wege von Anerkennungsurkunden abgetretenen Flächen sind aus Erfassungsgründen nur geringfügig in diesen Zahlen enthalten. Lediglich die 16 Miteigentumsgemeinschaften sind in dieser Studie erhoben worden, es wurden jedoch über 700 Parzellen allein aus der EZ 179 durch Eigentumsanerkennung verteilt. Aus EZ 181 wurden ca 180 Parzellen abgeschrieben.
Aus den Teilwäldern Hopfgarten wurde das Eigentum der Fraction Moos der Landgemeinde Windisch Matrei, also Gemeindegut bzw. Fraktionsgut, aber auch das Eigentum der Nachbarschaft Oberlottersberg der Landgemeinde Windisch Matrei, also bäuerliches Gemeinschaftseigentum ohne Quote gemäß § 34 Abs. 6 der Vollzugsvorschrift, bestehend aus den im Grundbuchanlegungsakt Prot. Nr. 136 angeführten Anwesen, anerkannt und abgeschrieben. Siehe auch Grundbuchsantrag Tbz. 96/1912 letzte Seite.
Es sei hier grundsätzlich festgehalten, dass die Einverleibung dieser Anerkennungsurkunden über Antrag der Gemeinde, vertreten durch einen Notar, vom Grundbuchsgericht durchgeführt wurde.

Durch Beschlüsse des OLG Innsbruck
Zwischen 1926 und 1935 wurde das Eigentum von drei gemäß Grundbuchanlegung bestehenden Fraktionen, drei im Eigentum von mehreren Fraktionen stehenden Alpinteressentschaften und einer im gemischten Eigentum von einer Fraktion und mehreren Stammsitzliegenschaften stehenden Alpgenossenschaft durch Beschlüsse des OLG Innsbruck an Eigentumsgemeinschaften gemäß § 34 Abs. 4 § und 34 Abs. 6 Vollzugsvorschrift übertragen. Allein die letzteren vier Übertragungen betreffen Alpinteressentschaften mit einer Gesamtfläche von über 26 km². Von 1925 bis 1938 gab es insgesamt 11 Eigentumsübertragungen, allen lag ein Beschluss des OLG Innsbruck zu Grunde.

Durch die Agrarbehörde von 1938 bis 1945
Regulierungen:
Die Agrarbehörde Lienz hat das Fraktionsgut von sechs gemäß Grundbuchanlegung bestehenden Fraktionen reguliert und in das Eigentum von Agrargemeinschaften übertragen.

Anerkennung:
Die Gemeinde Matrei hat mit Genehmigung der Oberen Gemeindeaufsichtsbehörde weitere Miteigentumsgemeinschaften anerkannt und damit die verbliebenen Teilwaldreste aus den EZ 179 und EZ 181 im Ausmaß von ca 3,0 km² ohne Gegenleistung verteilt.
Die Agrarbezirksbehörde Lienz ließ 1942 unter Behördenleiter Haller mit der Urkunde Tagebuchzahl 332/42 das Eigentum auf Grund dieser Anerkennungen einverleiben.
Der Gemeinde Matrei verblieb mit gleicher Tbz 332/42 die EZ 179 im Ausmaß von 7193 m² als Gemeindevermögen.
Matrei Teilwälder Restverteilung EZ 179 EZ 181

Hauptteilung:
§ 1. Teilungsgebiet: „Der Erkenntnissenat der Agrarlandesbehörde für Tirol hat mit Erkenntnis vom 3. März 1925, Zl. 175/6 AO auf Hauptteilung (Generalteilung) der unverteilten Gemeindewälder der Gemeinde Matrei, vorkommend in EZ 178 II Stg. Matrei-Land und nachfolgende Regelung der Teilstücke erkannt:“
Diese Hauptteilung wurde so nicht durchgeführt, offensichtlich kam kein Beschluss des OLG zustande. Erst 1942 wurde von der Agrarbezirksbehörde Lienz das Verfahren unter nachträglicher Einbeziehung der EZ 165 II, 166 II, 167 II, 168 II wieder aufgenommen. Eine Zuständigkeit des OLG Innsbruck war nicht mehr gegeben.
Matrei Hauptteilung EZ 178

Dieser Hauptteilung fehlen die Kriterien einer Vermögensauseinandersetzung.
Die Eintragung der sogenannten Nachbarschaften in das Grundbuch erfolgten nicht gemäß § 34 Abs. 4 § und 34 Abs. 6 Vollzugsvorschrift. Es wurde zwar das Eigentumsrecht für juristische Personen einverleibt, deren Namen zu einem wesentlichen Teil erst im Zuge des Verfahrens erfunden wurden, es fehlte jedoch in allen Fällen die Eintragung der berechtigten Stammsitzliegenschaften. Dies wurde erst im nachfolgenden Regulierungsverfahren in Form der Anteilsrechte nachgetragen.

Das Gemeindegut der Gemeinde Matrei wurde in drei Schritten quasi vernichtet.
Der erste Schritt waren die Anerkennungen gemäß LGBl. 65 von 1910 auf Antrag des Gemeindeausschusses.  Der zweite Schritt waren die Übertragungen auf Grund von Beschlüssen des OLG Innsbruck. Und der dritte Schritt waren die Verteilungen, Regulierungen und die Hauptteilung des unverteilten Waldes durch die Agrarbezirksbehörde Lienz unter Dr.  Haller in den Jahren bis 1945.
Einzig eine Restparzelle der EZ 181, im Ausmaß von etwas über 6,6 ha, wurde nach 1947 durch die Agrarbehörde I. Instanz im Amt der Tiroler Landesregierung an die Agrargemeinschaft Mellitzwald übertragen.

Die Übertragung des Gemeindegutes der Gemeinde Matrei in das Einzeleigentum von Stammsitzliegenschaften fand unmittelbar nach der Grundbuchsanlegung statt. Die Übertragung des Gemeindegutes an bäuerliche Eigentumsgemeinschaften und Agrargemeinschaften erfolgte im Wesentlichen zwischen 1920 und 1945. Dies obwohl bereits von der Grundbuchanlegungs-Kommission bäuerliches Gemeinschaftseigentum mit einer Fläche von ca 37,5 km² im quotierten Miteigentum und 2,8 km² unquotierten Gemeinschaftseigentum, gemäß § 34 Abs.6 der Vollzugsvorschrift, festgestellt wurde.

Sandgrubers conclusio in seiner Expertise für die Tiroler Landesregierung „Die Behauptung, dass hier bäuerliche Bürgermeister zusammen mit den bäuerlichen Stammsitzinhabern gegen die Gemeinde gemeinsame Sache machten, wird im Lichte solch einer Konstellation ziemlich unglaubwürdig.“  ist in keiner Weise nachvollziehbar und geht an den Fakten vorbei. Denn der Kern der Anerkennungen Tbz 21/1914 und Tbz 40/1915  waren die Beschlüsse des  Gemeindeausschusses mit Genehmigung des Landesausschusses. Wie auch die  Teilwälder Restverteilung 1942 nur auf Grund des Beschlusses der Gemeinde mit der Genehmigung der Oberen Gemeindeaufsichtsbehörde möglich war. Es ist eher seltsam zu behaupten, Beschlüsse der Gemeinde hätten mit dem Bürgermeister nichts zu tun.

Einen exakten Einblick in den Wissensstand der Beteiligten über die Grundbuchanlegungs-Vollzugsvorschrift gibt die schrittweise Umwandlung der Fraktion Zedlach-Hinteregg in ihre Nachfolgeteile:
Auf Grund des Beschlusses des Gemeindeausschusses der Landgemeinde Windisch Matrei wird mit Genehmigung des Landesauschusses 1911 aus der Fraktion Zedlach-Hinteregg mit der EZ 182 - 85103-182a – die EZ 376 für die neue Fraktion Hinteregg - 85103-376a – abgeschrieben. Durch einen Beschluss des OLG Innsbruck wurde 1926 in Abstimmung mit der Agrarbezirksbehörde und dem Landesagrarsenat das Eigentumsrecht der Nachbarschaft Hinteregg, bestehend aus sechs bestimmt angeführten Stammsitzliegenschaften einverleibt und damit eine bäuerliche Miteigentumsgemeinschaft begründet. Die bücherliche Durchführung erfolgte in völliger Übereinstimmung mit § 34 Abs. 4 der Vollzugsvorschrift. Den Stammsitzliegenschaften der Nachbarschaft Hinteregg sind bereits mit der Anerkennungsurkunde Tbz 40/1915 Teilwaldparzellen ins Eigentum zugeschrieben worden.
Es wäre absurd zu behaupten, der Gemeindeausschuss, die Behörden oder die Eigentümer der Stammsitzliegenschaften hätten den Unterschied zwischen einer Fraktion und einer bäuerlichen Eigentumsgemeinschaft nicht gekannt. Die Aussage des Behördenleiters Dr. Haller „… Aber auch viele andere Nachbarschaftsgüter kamen infolge irrtümlicher Bezeichnung als Fraktion unter den Einfluß der politischen Gemeinde.“ ist nicht nachvollziehbar. Keinem Beteiligten dieses Ablaufs ist ein Irrtum in Bezug auf die Bezeichnung zu unterstellen.
Es ist die klare Schlussfolgerung zu ziehen, dass nicht nur in der Vollzugsvorschrift, sondern auch in der Praxis der Grundbuchanlegungs-Kommissionen die Bezeichnungen kein Kriterium für die Zuordnung des Eigentums waren. 
Die Grundbuchanlegungs-Kommissionen haben die Vollzugsvorschrift exakt eingehalten, die nachfolgenden politisch motivierten Änderungen, wie die Anerkennungen oder auch die Hinteregger Übertragung, sind genau den Richtlinien der Vollzugsvorschrift entsprechend erfolgt.

Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - at. GG - aus Gde.gut u. Frakt.gut lt. GB
AG NB Klaunz X 566 92585103-170 85103-170a
Schilderalpinteressentschaft X 4 652 66885103-234 85103-234a
AG - aus Gemeindegut u. Fraktionsgut
AG Außergschlösser Alpinteressent. 4 982 75585103-215 85103-215a
AG Beerenwald 146 79485103-647 85103-647a
AG Bichl 922 46985103-469 85103-469a
AG Bruggen 26 98985103-614 85103-614a
AG Esswald 34 94585103-482 85103-482a
AG Feldner-Wald 179 26885103-476 85103-476a
AG Froßnitzalpe 16 881 97185103-273 85103-273a
AG Gruben 2 479 20085103-479 85103-479a
AG Hinteregg 1 411 08185103-376 85103-376a
AG Kaltenhaus-Prosegg 417 60085103-173 85103-173a
AG Kaltenhaus-Prosegg 40085103-1025 85103-1025
AG Landeckalpe 6 356 34085103-174 85103-174a
AG Löppwald 77 48785103-475 85103-475a
AG Löswald 158 65785103-464 85103-464a
AG Mellitzwald 66 66485103-181 85103-181a
AG Mittereckwald 687 90285103-473 85103-473a
AG NB Ganz 192 74085103-166 85103-166a
AG NB Glanz 893 52785103-465 85103-465a
AG NB Hinterburg 258 33485103-466 85103-466a
AG NB Hinterburg/AG NB Glanz 402 49785103-467 85103-467a
AG NB Huben 470 26585103-169 85103-169a
AG NB Kaltenhaus 457 60185103-460 85103-460a
AG NB Klausen 1 125 25985103-474 85103-474a
AG NB Oberhuben 491 50785103-477 85103-477a
AG NB Prosegg 500 97385103-461 85103-461a
AG NB Schweinach 317 06785103-436 85103-436a BescheidNotariat
AG NB Zedlach 543 95285103-182 85103-182a
AG Seblaser Hausteiler 60 86185103-472 85103-472a
AG Weide-Stoß 1 35 50785103-458 85103-458a
AG Weide-Stoß 2 99485103-1073 85103-1073
AG Weier-Bichl 46 88685103-488 85103-488a
AG Wischeritzen 44 39085103-483 85103-483a
Nachbarschaft Berg 534 92085103-480 85103-480a
Nachbarschaft Weier 43 47685103-471 85103-471a
Weideinteressentschaft Seblas-Klausen 828 39985103-176 85103-176a
AG - aus bäuerl. Miteigentum
AG Arnitzalpe 3 750 89685103-244 85103-244a
AG Blechwangalpe 1 152 62185103-224 85103-224a
AG Blechwangalpe 96 17185103-375 85103-375a
AG Brühl-Tratte 7 85585103-187 85103-187a
AG Goldried-Alpe 2 369 62885103-339 85103-339a
AG Innergschlösser Kuhalpe 6 386 72885103-245 85103-245a
AG Innergschlösser Ochsenalpe 2 940 91085103-246 85103-246a
AG Kaserpiatz 30 98185103-247 85103-247a
AG Katal-Alpinteressentschaft 5 380 85985103-266 85103-266a
AG Messeling-Alpe 1 414 51085103-325 85103-325a
AG NB Preßlab 460 98685103-223 85103-223a
AG NB Raneburg 1 486 91285103-371 85103-371a
AG Steineralpe 6 920 30585103-90078 85103-90078
AG Taurer Löppe 463 73885103-252 85103-252a
AG Taxer Alpe 671 96285103-229 85103-229a
Agrargemeinschaft Fürschletwald 53 86885103-411 85103-411
EINLAGEZAHL 468 148 15385103-468 85103-468a
AG - aus bäuerl. Gemeinschaftseigentum
Zunig-Alpinteressentschaft 2 846 52985103-236 85103-236a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Marktgemeinde Matrei in Osttirol 3 101 65285103-180 85103-180a
Marktgemeinde Matrei in Osttirol 1 598 36885103-178 85103-178a
Gemeinde-Gemeindeteile alt
Fraktion Zedlach 17 10285108-206 85108-206a
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 205 Feglitzbach 33 91685103-205 85103-205a
EINLAGEZAHL 206 1 288 25685103-206 85103-206a
EINLAGEZAHL 208 Ganizle 11 02085103-208 85103-208a
EINLAGEZAHL 209 2 588 16885103-209 85103-209a
EINLAGEZAHL 210 41085103-210 85103-210a
EINLAGEZAHL 214 15 71085103-214 85103-214a
EINLAGEZAHL 217 1485103-217 85103-217a
EINLAGEZAHL 219 29985103-219 85103-219a
EINLAGEZAHL 221 2285103-221 85103-221a
EINLAGEZAHL 227 2285103-227 85103-227a
EINLAGEZAHL 231 1485103-231 85103-231a
EINLAGEZAHL 232 1885103-232 85103-232a
EINLAGEZAHL 235 2285103-235 85103-235a
EINLAGEZAHL 237 1 81385103-237 85103-237a
EINLAGEZAHL 238 4 12085103-238 85103-238a
EINLAGEZAHL 241 1685103-241 85103-241a
EINLAGEZAHL 248 1185103-248 85103-248a
EINLAGEZAHL 256 5885103-256 85103-256a
EINLAGEZAHL 300 5285103-300 85103-300a
EINLAGEZAHL 304 2585103-304 85103-304a
EINLAGEZAHL 308 31 85103-308a
EINLAGEZAHL 322 3285103-322 85103-322a
EINLAGEZAHL 329 4085103-329 85103-329a
EINLAGEZAHL 345 87 37885103-345 85103-345a
EINLAGEZAHL 391 5 88185103-391 85103-391a
EINLAGEZAHL 393 38 62185103-393 85103-393a
EINLAGEZAHL 394 21 92285103-394 85103-394a
EINLAGEZAHL 395 97 25285103-395 85103-395a
EINLAGEZAHL 396 57 69085103-396 85103-396a
EINLAGEZAHL 397 8 57885103-397 85103-397a
EINLAGEZAHL 400 6 14885103-400 85103-400a
EINLAGEZAHL 402 48 89285103-402 85103-402a
EINLAGEZAHL 406 5 91185103-409 85103-406a
EINLAGEZAHL 409 68 77685103-409 85103-409a
EINLAGEZAHL 410 3 27385103-410 85103-410a
EINLAGEZAHL 485 14 63885103-485 85103-485a
EINLAGEZAHL 487 68 77285103-487 85103-487a
EINLAGEZAHL 489 19 84385103-489 85103-489a
EINLAGEZAHL 490 12 52185103-490 85103-490a
EINLAGEZAHL 499 60 74485103-499 85103-499a
EINLAGEZAHL 501 37 28085103-501 85103-501a
EINLAGEZAHL 503 50 29685103-503 85103-503a
EINLAGEZAHL 504 62 05985103-504 85103-504a
EINLAGEZAHL 510 169 81685103-510 85103-510a
EINLAGEZAHL 514 41 57485103-514 85103-514a
EINLAGEZAHL 517 7 74585103-517 85103-517a
EINLAGEZAHL 521 21 43585103-521 85103-521a
EINLAGEZAHL 522 68 88785103-522 85103-522a
EINLAGEZAHL 523 26 09485103-523 85103-523a
EINLAGEZAHL 526 11 97885103-526 85103-526a
EINLAGEZAHL 532 11 36985103-532 85103-532a
EINLAGEZAHL 841 1 99385103-841 85103-841a
EZ 179 Hauptteilung Rest aus Verteilung nach 5) 2 009 81385103-179aa 85103-179aa
EZ 181 Rest aus Verteilung nach 5) 303 79385103-181aa 85103-181aa
Bäuerl. Gemeinschaftseigentum unreguliert
NB Stein 9 64285103-251 85103-251a