Übersicht Gemeinde Niederndorferberg

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
 
In Niederndorferberg wurde kein Gemeindegut erhoben.
Es wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 83012-13a , 83012-9a , 83012-11a , 83012-12a , 83012-14a , 83012-16a ,
Eigentumstitel:  Alle Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 83012-13 Agrargemeinschaft Noppenberger-Ötz 
Geteiltes Bäuerliches Gemeinschaftseigentum, das erst nach der Grundbuchanlegung begründet wurde:
Einzelteilungsplan Niederndorferberg  der Agrargemeinschaft Noppenberger-Ötz 
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - aus bäuerl. Miteigentum
AG Noppenberger-Ötz 2 08483012-13 83012-13a
Nicht regulierte Flächen
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 11 1 31283012-11 83012-11a
EINLAGEZAHL 12 Dorfnachbarschaft Noppenberg 3983012-12 83012-12a
EINLAGEZAHL 14 4 23283012-14 83012-14a
EINLAGEZAHL 16 71583012-16 83012-16a
EINLAGEZAHL 9 56683012-9 83012-9a