Übersicht Gemeinde Schwoich

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
In Schwoich wurde kein Gemeindegut erhoben.
Es wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen  83015-24a , 83015-25a , 83015-37a
Alle Eigentumstitel lauten auf Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Nicht regulierte Flächen
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 24 57 48683015-24 83015-24a
EINLAGEZAHL 25 1 83183015-25 83015-25a
EINLAGEZAHL 37 2 08383015-37 83015-37a
EINLAGEZAHL 50 1683015-50 83015-50