Übersicht Gemeinde Mariastein

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
In Mariastein wurde kein Gemeindegut erhoben.
In dieser Gemeinde wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
In Mariastein wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben.

 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Mariastein 24 4393010-15 3010-15a
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 76 19783010-76 83010-76