Übersicht Gemeinde Kramsach

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
 
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 83121-88aAuf Grund des Kaufvertrages vom …  wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kramsach einverleibt.
In Kramsach wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl  83121-88
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 83110-70a , 83110-71a , 83110-73a , 83110-74a , 83110-77a , 83121-110a , 83121-143a , 83121-145a
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote: 
Einlagezahl
83110-67a
Eigentumstitel:  In 6 Fällen „Auf Grund der bei den berechtigten Höfen aufgeführten Erwerbstitel wird das Eigentumsrecht für die jeweiligen Eigentümer a) des  … hofes   zu …  b) des …hofes  zu …  etc.  einverleibt“.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4,  reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 83110-70  Agrargemeinschaft Pletzach-Urzein-Alpe, 83110-71 Agrargemeinschaft Kreuzein-Alpe
In dieser Gemeinde wurden Eigentumsgemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6,  reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl 83110-67  Agrargemeinschaft Mariathaler Waldinteressentschaft
Allgemeines:
Die Formulierung der Eigentumstitel: „Auf Grund der bei den berechtigten Höfen aufgeführten Erwerbstitel wird das Eigentumsrecht für die jeweiligen Eigentümer a) des  … hofes   zu …  b) des …hofes  zu …  etc.  einverleibt“ entspricht formal den Kriterien des § 34 Abs. 4 der Grundbuchanlegungsverordnung. Jedoch die inhaltliche Ausführung mit der genauen Angabe des Eigentumstitels – Verträge, Urkunden etc. mit Bezeichnung und Datum – entspricht nicht den Bestimmungen der § 51 (3) und § 33 Abs. 5:
„In allen Fällen ist der Titel des Eigenthumsrechtes zu erheben und im Protokolle hinsichtlich jedes einzelnen Grundbuchkörpers , und wenn einzelne Theile eines Grundbuchkörpers unter verschiedenen Titeln erworben worden sind, hinsichtlich jedes dieser Theile ersichtlich zu machen.“
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - aus bäuerl. Miteigentum
AG Kreuzein-Alpe 799 57983110-71 83110-71a
AG Pletzach-Urzein-Alpe 1 561 39983110-70 83110-70a
AG - aus bäuerl. Gemeinschaftseigentum
AG Mariathaler Waldinteressentschaft 2 38983121-107 83121-107
AG Mariathaler Waldinteressentschaft 3183121-984 83121-984
AG Mariathaler Waldinteressentschaft 2 71283110-223 83110-223
AG Mariathaler Waldinteressentschaft 94983110-521 83110-521
AG Mariathaler Waldinteressentschaft 35083110-482 83110-482
AG Mariathaler Waldinteressentschaft 3 60083110-435 83110-435
AG Mariathaler Waldinteressentschaft 3 423 09283110-67 83110-67a
AG Mariathaler Waldinteressentschaft 47383110-485 83110-485
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Kramsach 113 87183121-88 83121-88a
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 73 87983110-73 83110-73a
EINLAGEZAHL 74 72183110-74 83110-74a
EINLAGEZAHL 77 3 09883110-77 83110-77a