Übersicht Gemeinde Erl

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 83005-40a :  Auf Grund des Vergleichsprotokolles der kk Waldservituten-Ausgleichs-Commission vom 30. August 1849 …  wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Erl einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1849 bis 1975.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahl 83005-40 
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 51 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier ist im Grundbuch die Gemeinde als Berechtigte vermerkt, es sind aber keine Anteile beziffert.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 83005-91a , 83005-74a , 83005-75a , 83005-83a , 83005-84a , 83005-87a , 83005-88a , 83005-89a , 83005-90a , 83005-109a ,
Eigentumstitel: 3 Titeln liegen Verträge zu Grunde, 2 beruhen auf der Forstpurifikation und 1 Titel auf Servitutenausgleich. 4 Titel lauten auf Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen  83005-91
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - aus Gemeindegut u. Fraktionsgut
AG Erl 2 422 14283005-40 83005-40a
AG - aus bäuerl. Miteigentum
AG Pastau-Alpe 690 92683005-91 83005-91a
Nicht regulierte Flächen
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 109 2383005-109 83005-109a
EINLAGEZAHL 74 8 80183005-74 83005-74a
EINLAGEZAHL 75 1 75683005-75 83005-75a
EINLAGEZAHL 83 34 49283005-83 83005-83a
EINLAGEZAHL 84 149 37383005-84 83005-84a
EINLAGEZAHL 87 10 65783005-87 83005-87a
EINLAGEZAHL 88 35683005-88 83005-88a
EINLAGEZAHL 89 21 12483005-89 83005-89a
EINLAGEZAHL 90 15 77583005-90 83005-90a