Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen:
86041-148a, 86021-152a, 86040-226a, 86031-260a , Gemeinde Lechaschau
Eigentumstitel:
Servitutenregulierungsurkunden, Ersitzung, Teilungsurkunde
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1967
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen des regulierten Gemeindegutes mit den Gemeinde-Anteilen:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
86041-148, 86021-152, 86040-226, 86031-260, Agrargemeinschaft Lechaschau (Gemeindegutsagrargemeinschaft), kein Gemeinde-Anteil vermerkt,
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen des regulierten Gemeindegutes mit den Gemeinde-Anteilen:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
86041-148, 86021-152, 86040-226, 86031-260, Agrargemeinschaft Lechaschau (Gemeindegutsagrargemeinschaft), kein Gemeinde-Anteil vermerkt,
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahl 86021-1125
In Lechaschau wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum nach § 34 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Einlagezahl 86021-1125
In Lechaschau wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum nach § 34 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.