Übersicht Gemeinde Gramais

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen
86012-28a, politische Gemeinde Gramais
Eigentumstitel:
Forsteigentumspurifikationstabelle
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1994
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Rechtsveränderungen:
unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahl
86012-28Gemeinde Gramaisd 1427/1994 bestehend aus den nachstehend angeführten Stammsitzliegenschaften, Gemeinde Gramais zu 3 Anteilsrechten  von 24
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
In Gramais wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum nach § 34 erhoben
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
Gemeinde reg.
Gemeinde Gramais 12 82386012-49 86012-49
Gemeinde Gramais 25 436 89986012-28 86012-28a