Übersicht Gemeinde Kaisers

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl
86020-50a,   Pol. Gemeinde Kaisers
Eigentumstitel: Ersitzung
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis  2007
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Rechtsveränderungen:
Unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahl:
86020-50, Gemeinde Kaisers, b 1423/2007 Ersichtlichmachung dass es sich hiebei um agrargemeinschaftliche Grundstücke handelt welche von der Gemeinde Kaisers und den nachstehenden Stammsitzliegenschaften besteht EZ 1 2 90001 90002 90003 90004 3 90005 90006 90007 5 76 95 90009 6 79 90010 84 90012 90018 7 90013 90014 12 90015 14 70 90016 64 90017
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen  86020-49a86020-61a86020-63a
Eigentumstitel:
Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.,
Kaufvertrag

Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote: 
Einlagezahlen:
86020-19a , Nachbarschaft Kienberg
86020-48a, Eckhof Interessentschaft   
Eigentumstitel:
Ersitzung, Servitutenregulierungsurkunde
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Kaisers wurden Eigentumsgemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.6,  reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl  86020-48
Allgemeines:
Die  Einlagezahl 86020-48a, Eckhof Interessentschaft, ist im Sinne der Vollzugsvorschrift nicht  hinreichend definiert.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
Gemeinde reg.
Gemeinde Kaisers 11 337 72986020-50 86020-50a
AG - aus bäuerl. Gemeinschaftseigentum
AG Alperschon 4 047 86786020-48 86020-48a
Nicht regulierte Flächen
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 49 40 33686020-49 86020-49a
EINLAGEZAHL 61 8 82386020-49 86020-61a
EINLAGEZAHL 63 4886020-63 86020-63a
Bäuerl. Gemeinschaftseigentum unreguliert
Nachbarschaft Kienberg 4086020-19 86020-19a