Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl
86029-118a, Gemeinde Elmen
Eigentumstitel:
Ersitzung
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 2003
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahlen:
86010-83a, Fraktion Martinau der Gemeinde Elmen
86010-281a, Fraktion Elmen mit Weiler Klimm
86014-175a, Nachbarschaft Elmen mit Weiler Klimm bestehend aus den Fraktionen Elmen und Klimm der Gemeinde Elmen
Eigentumstitel:
Ersitzung, Waldzuweisungsprotokoll,
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahl 86010-403 bzw.86010-403a Agrargemeinschaft Stablalpe wurde aus der Einlagezahl 86010-159 bzw. 86010-159a abgeschrieben.
Durch Rechtsveränderungen:
unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahlen:
86010-83, Gemeinde Elmen, Agrargemeinschaft Fraktion Martinau bestehend aus den im Regulierungsplan angeführten Stammsitzliegenschaften: Gemeinde Elmen mit 20%
86010-281, 86014-175, 86029-118, Gemeinde Elmen , 1328/2003 agrargemeinschaftliche Liegenschaft (Agrargemeinschaft Elmen) bestehend aus der Gemeinde Elmen mit 20% und aus den nachstehend angeführten Stammsitzliegenschaften,
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahl 86010-403 bzw.86010-403a Agrargemeinschaft Stablalpe wurde aus der Einlagezahl 86010-159 bzw. 86010-159a abgeschrieben.
Durch Rechtsveränderungen:
unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahlen:
86010-83, Gemeinde Elmen, Agrargemeinschaft Fraktion Martinau bestehend aus den im Regulierungsplan angeführten Stammsitzliegenschaften: Gemeinde Elmen mit 20%
86010-281, 86014-175, 86029-118, Gemeinde Elmen , 1328/2003 agrargemeinschaftliche Liegenschaft (Agrargemeinschaft Elmen) bestehend aus der Gemeinde Elmen mit 20% und aus den nachstehend angeführten Stammsitzliegenschaften,
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahlen
86010-82a, Weiler Klimm der Gemeinde Elmen,
86010-159a, Fraktion Elmen mit Weiler Klimm,
86010-173a, Fraktion Elmen der Gemeinde Elmen,
Eigentumstitel:
Ersitzung, Waldzuweisungsprotokoll,
Einlagezahlen
86010-82a, Weiler Klimm der Gemeinde Elmen,
86010-159a, Fraktion Elmen mit Weiler Klimm,
86010-173a, Fraktion Elmen der Gemeinde Elmen,
Eigentumstitel:
Ersitzung, Waldzuweisungsprotokoll,
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
In Elmen wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum nach § 34 erhoben