Übersicht Gemeinde Steinberg am Rofan

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
In Steinberg wurde kein Gemeindegut erhoben.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen  87016-8a 87016-9a87016-10a87016-11a87016-13a87016-15a87016-19a
Eigentumstitel:  Alle Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Steinberg wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Steinberg 30 23887016-127 87016-127
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 10 3 72587016-10 87016-10a
EINLAGEZAHL 11 22 45487016-11 87016-11a
EINLAGEZAHL 13 15 97687016-13 87016-13a
EINLAGEZAHL 15 3787016-15 87016-15a
EINLAGEZAHL 19 7287016-19 87016-19a
EINLAGEZAHL 8 9587016-8 87016-8a
EINLAGEZAHL 9 4387016-9 87016-9a