Übersicht Gemeinde Hippach

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahlen
87112-30a, Fraktion Laimach der Gemeinde Laimach
Eigentumstitel:  Vergleichsprotokoll
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1853 bis 1973
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:

Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahl  87112-30Agrargemeinschaft Laimach,  Gemeinde Hippach zu 3,537 Anteilen, Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Regulierungsplan Agrargemeinschaft Laimach
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen  87112-22a87112-23a87112-39a87112-50a87112-40a87112-38a87112-41a87112-54a87112-61a87112-62a

Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote: 
Einlagezahl  87112-74a, Diese Einlagezahl ist aus Einzelteilung entstanden.Tbz 271-20.12.1944, Einzelteilungsplan - Teilung der Einlagezahl 44, die offensichtlich mangels Gutsbestand gelöscht wurde.
Eigentumstitel:  Vorwiegend Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Hippach wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.4,  reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen  87112-2287112-23 87112-3987112-5087112-40
In Hippach wurden Eigentumsgemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.6 , reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl  87112-74
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - aus Gemeindegut u. Fraktionsgut
AG Laimach 1 277 16087112-30 87112-30a
AG - aus bäuerl. Miteigentum
AG Laimach 186 06287112-39 87112-39a
AG Laimach 491 01587112-50 87112-50a
AG Laimach 32 51087112-23 87112-23a
AG Laimach 22 63187112-22 87112-22a
AG Pigneidalpe 4 742 86587112-40 87112-40a
AG - aus bäuerl. Gemeinschaftseigentum
EINLAGEZAHL 74 14 79987112-74 87112-74a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-Gemeindeteile alt
Gemeinde Laimach ALPE GERNKAR 973 55987112-60 87112-60a
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 38 1 11987112-38 87112-38a
EINLAGEZAHL 41 24487112-41 87112-41a
EINLAGEZAHL 54 2187112-54 87112-54a
EINLAGEZAHL 61 1787112-61 87112-61a
EINLAGEZAHL 62 2 86887112-62 87112-62a