Übersicht Gemeinde Telfs

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81118-362a  :  Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Telfs einverleibt.  Siehe auch TBz 5/1923
Einlagezahl 81118-236a  :  Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 26. Juni 1848 … und des unverfachten Kaufvertrages vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Telfs einverleibt.
Einlagezahl 81310-780aAuf Grund des Kaufvertrages vom …  wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Telfs einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1955
Einlagezahl 81310-425aAuf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 30. Dezember 1850 …   wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Telfs einverleibt.
Einlagezahl 81310-422aAuf Grund Ersitzung , der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 26. Juni 1848 …  und des Vergleichs-Protokolles vom 30. Dezember 1850 …   wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Telfs einverleibt.
Einlagezahl 81312-101a  :  Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Telfs einverleibt.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen mit Regulierungsbescheiden der Agrarbehörde:
3 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 81118-362 , 81118-236   Agrargemeinschaft Telfser Alpe (Gemeindegutsagrargemeinschaft), Einlagezahl  81310-780   Agrargemeinschaft Wildmoos-Alpe (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Agrargemeinschaft Telfser Alpe: c Gemeinde Telfs zu 1 Agrargemeinschaft Wildmoos-Alpe keine Anteile.
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahlen 81310-780a , 81118-236a  
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 81310-425  , 81310-422 , 81312-101 ,
Teilwald:
Die Einlagezahl  81310-425   ist Teilwald gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2. Es ist erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Es wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben.
Judikatur:
VwGH 1954 "politische Gemeinde"

 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - at. GG - aus Gde.gut u. Frakt.gut lt. GB
AG Telfser Alpen 62 37381310-1427 81310-1427
AG Telfser Alpen 3 600 14581118-362 81118-362a
AG Telfser Alpen, Hämmermoosalpe 823 08481118-236 81118-236a
AG Telfser Alpen, Puitwangalpe 125 06381310-1833 81310-1833
AG Wildmoosalpe 372 54681310-780 81310-780a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Telfs 2 257 44181312-101 81312-101a
Marktgemeinde Telfs GEMEINDE TEILWÄLDER 22 222 44181310-425 81310-425a
Marktgemeinde Telfs GEMEINDE-WEIDEN UND WÄLDER 6 522 03081310-422 81310-422a