Übersicht Gemeinde Reith bei Seefeld

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81126-73a  :  Auf Grund des Vergleichsprotokolles vom 27. Juli 1848 …  wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Reith einverleibt.
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 81117-15a Auf Grund des Vergleichsprotokolles vom 22. Juli 1848 …  wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Leithen einverleibt.
In Reith wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81126-73
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahl  81117-15
Teilwald:
Die Einlagezahlen  81126-73  81117-15  sind Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Es ist erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen könnten.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Es wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Reith Teilwälder 8 782 81581126-73 81126-73a
Gemeinde-Gemeindeteile alt
Gemeinde Leithen, Teilwälder (Gemeinde Reith) 3 219 17081117-15 81117-15a