Übersicht Gemeinde Kolsass

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81011-34a  Auf Grund des Vergleiches der kk Waldservituten-Ausgleichungs-Commission  vom 28. April 1849 … wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kolsass einverleibt.
Die Einlagezahlen  81011-91a , 81011-92a , wurden aus   81011-34a  übvertragen. 
Einlagezahl 81010-44a  :  Auf Grund des Vergleiches der kk Waldservituten-Ausgleichungs-Commission  vom 28. April 1849 … wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kolsass einverleibt.
Einlagezahl  81010-46aAuf Grund des Vergleiches der kk Waldservituten-Ausgleichungs-Commission  vom 28. April 1849 … wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kolsass einverleibt.
Einlagezahl 81011-33a Auf Grund des Vergleiches der kk Waldservituten-Ausgleichungs-Commission  vom 28. April 1849 … wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kolsass einverleibt.
Im Miteigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81011-52a Auf Grund des Kaufvertrages vom 5. März 1800  …  und der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle … wird das Eigenthumsrecht für die a. Gemeinde Kolsass  zur Hälfte b.  Gemeinde Kolsassberg zur Hälfte  einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von  1849 bis 1957
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
3 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 81011-34  Agrargemeinschaft Äußerer und Innerer Sagberg mit 15 Anteilsrechten der Gemeinde Kolsaß.
Einlagezahl  81011-91 Agrargemeinschaft Lechenwald ohne Gemeindeanteile
Einlagezahlen   81011-92  Agrargemeinschaft Söllnerwald ohne Gemeindeanteile
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 81010-44  , 81010-46 , 81011-33, 81011-52 siehe Gemeinde Kolsassberg, 
Teilwald:
Die Einlagezahlen  81010-46 , 81011-33,  sind Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Es ist erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen könnten.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Es wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben.

 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - aus Gemeindegut u. Fraktionsgut
AG Lechenwald 878 28481011-91 81011-91a
AG Söllnerwald 275 72281011-92 81011-92a
AG Äusserer u. Innerer Sagberg 1 288 92281011-34 81011-34a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Kolsaß 163 05281010-44 81010-44a
Gemeinde Kolsaß, Teilwald 63 85881011-33 81011-33a
Gemeinde Kolsaß, Teilwald 262 29981010-46 81010-46a