Übersicht Gemeinde Wattens

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 81018-10a  , 81019-71a , 81020-61aAuf Grund des Vergleiches der kk Waldservituten-Ausgleichungskommission vom 8. Mai 1849 …  wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Wattens einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von  1849 bis 1973
Einlagezahl 81020-38a  :  Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Wattens einverleibt.
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 81018-9aAuf Grund des Vergleiches der kk Waldservituten-Ausgleichungs-Kommission  vom 6. Mai 1849  … und des Kaufvertrages vom …   wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Vögelsberg einverleibt.
In dieser Gemeinde wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Abgegebenes Gemeindegut nach Vereinbarungen auf der Basis des Gesetzes LGBl. 65 von 1910 des Landes Tirol:
Einvernehmliche Eigentumsübertragungen durch Anerkennungs- und Überlassungsurkunden mit Zustimmung des Gemeinde-Ausschusses und des Landesausschusses:
Teilwaldparzellen aus der Einlagezahl   81018-9a  KG Vögelsberg wurden mit Teilungsurkunde vom 13. Februar 1912 mit Zustimmung des Gemeindeausschusses und des Landesausschusses in das Eigentum der einzelnen Nutzungsberechtigten abgegeben.  Teilungsurkunde  Vögelsberg 1913
Geteiltes Gemeindegut
Gemeindegut, das nach Einzel- oder Hauptteilung zwischen Gemeinde bzw. Gemeindeteil und den darauf Nutzungsberechtigten im Eigentum der Gemeinde verblieben ist.
Einlagezahlen 81019-71 , 81018-10  :  Einzelteilungsplan Teilwald Wattens
Einlagezahl 81018-9  : Teilungsurkunde Vögelsberg 1913
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81020-38 , 81020-61
Teilwald:
Die Einlagezahl  81020-61 ist Teilwald gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.  Es ist erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum, das erst nach der Grundbuchanlegung begründet wurde:
Die Einlagezahlen 81019-218  , 81019-217 , 81019-203 , 81019-200a , 81019-198  entstanden im Jahr 1974 in Folge der Einzelteilung TBz 330/1975 der EZ 71 KG Wattenberg und EZ 10 KG Vögelsberg.  Einzelteilungsplan Teilwald-Wattens
Allgemeines: 
Durch die Einzelteilung im Jahr 1974 wurden 227 Teilwaldparzellen ins Privateigentum übergeführt. Fünf Einheiten bäuerlichen Miteigentums – die EZ 198, 200, 203, 217, 218 - sind dabei gebildet worden. Die verbliebenen Teile stehen im Eigentum der Gemeinde Wattens. Einzelteilungsplan Teilwald Wattens .
Bereits 1913 wurde das Eigentum an Teilwaldparzellen der Einlagezahl 81018-9a  KG Vögelsberg den Nutzungsberechtigten überlassen: Teilungsurkunde Vögelsberg 1913
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Wattens 244 79181020-61 81020-61a
Gemeinde Wattens 46 12081020-38 81020-38a
Gemeinde Wattens 2 941 07981019-71 81019-71a
Gemeinde Wattens 10 01181018-78 81018-78
Gemeinde Wattens 14 32181018-74 81018-74
Gemeinde Wattens 51 54181018-72 81018-72
Gemeinde Wattens 16 78981018-46 81018-46a
Gemeinde Wattens 1 088 19381018-10 81018-10a
Gemeinde-Gemeindeteile alt
Gemeinde Vögelsberg 1 141 92481018-9 81018-9a
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 198 11 24681019-198 81019-198
EINLAGEZAHL 200 271 94081019-200 81019-200a
EINLAGEZAHL 203 39 67081019-203 81019-203
EINLAGEZAHL 217 42 39781019-217 81019-217
EINLAGEZAHL 218 19 34281019-218 81019-218