Übersicht Gemeinde Kematen in Tirol

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81115-106a Auf Grund Ersitzung wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kematen einverleibt.
Einlagezahl  81110-97aAuf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kematen einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis  1935.
Einlagezahl 81110-26aAuf Grund des Verhandlungsprotokolles vom 8. Mai 1903 …  wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kematen  mit Ausschluss der Nachbarschaft Afling und des Burghofes einverleibt.
Einlagezahl 81110-37aAuf Grund des Kaufvertrages vom 30. Juli 1849 … und der Urkunde vom 16. Jänner 1800, sowie der Verleihurkunde vom Erchtag in der Pfingstwoche 1352 wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kematen  mit Ausschluss der Nachbarschaft Afling und des Burghofes einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis  1959.
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 81109-42aAuf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigenthumsrecht für die Nachbarschaft Afling einverleibt.
Einlagezahl 81115-116aAuf Grund Ersitzung wird das Eigenthumsrecht für die Nachbarschaft Afling einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1950
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
6 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahl 81115-106Agrargemeinschaft Archberg-Winkelbergwald (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Einlagezahl  81109-42 , 81115-116 , Agrargemeinschaft Afling (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 81110-26 , 81110-37 , Agrargemeinschaft Kemateralpe
Einlagezahl 81110-97 , Agrargemeinschaft Burgseitenwald
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Es sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
In Kematen wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum, Classenvermögen, erhoben.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - at. GG - aus Gde.gut u. Frakt.gut lt. GB
AG Afling 119 43081115-116 81115-116a
AG Afling 1 300 60281109-42 81109-42a
AG Arch- Winkelbergwald 31 89481115-524 81115-524
AG Arch- Winkelbergwald 352 30381115-106 81115-106a
AG - aus Gemeindegut u. Fraktionsgut
AG Burgseitenwald 222 70481110-97 81110-97a
AG Kemater Alpe 9 691 17681110-37 81110-37a
AG Kemater Alpe 6 783 53881110-26 81110-26a