Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81115-106a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kematen einverleibt.
Einlagezahl 81110-97a: Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kematen einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1935.
Einlagezahl 81110-26a : Auf Grund des Verhandlungsprotokolles vom 8. Mai 1903 … wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kematen mit Ausschluss der Nachbarschaft Afling und des Burghofes einverleibt.
Einlagezahl 81110-37a : Auf Grund des Kaufvertrages vom 30. Juli 1849 … und der Urkunde vom 16. Jänner 1800, sowie der Verleihurkunde vom Erchtag in der Pfingstwoche 1352 wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kematen mit Ausschluss der Nachbarschaft Afling und des Burghofes einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1959.
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 81109-42a : Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigenthumsrecht für die Nachbarschaft Afling einverleibt.
Einlagezahl 81115-116a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigenthumsrecht für die Nachbarschaft Afling einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1950
Einlagezahl 81115-106a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kematen einverleibt.
Einlagezahl 81110-97a: Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kematen einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1935.
Einlagezahl 81110-26a : Auf Grund des Verhandlungsprotokolles vom 8. Mai 1903 … wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kematen mit Ausschluss der Nachbarschaft Afling und des Burghofes einverleibt.
Einlagezahl 81110-37a : Auf Grund des Kaufvertrages vom 30. Juli 1849 … und der Urkunde vom 16. Jänner 1800, sowie der Verleihurkunde vom Erchtag in der Pfingstwoche 1352 wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kematen mit Ausschluss der Nachbarschaft Afling und des Burghofes einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1959.
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 81109-42a : Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigenthumsrecht für die Nachbarschaft Afling einverleibt.
Einlagezahl 81115-116a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigenthumsrecht für die Nachbarschaft Afling einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1950
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
6 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahl 81115-106 , Agrargemeinschaft Archberg-Winkelbergwald (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Einlagezahl 81109-42 , 81115-116 , Agrargemeinschaft Afling (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 81110-26 , 81110-37 , Agrargemeinschaft Kemateralpe
Einlagezahl 81110-97 , Agrargemeinschaft Burgseitenwald
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Es sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahl 81115-106 , Agrargemeinschaft Archberg-Winkelbergwald (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Einlagezahl 81109-42 , 81115-116 , Agrargemeinschaft Afling (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 81110-26 , 81110-37 , Agrargemeinschaft Kemateralpe
Einlagezahl 81110-97 , Agrargemeinschaft Burgseitenwald
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Es sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
In Kematen wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum, Classenvermögen, erhoben.