Übersicht Gemeinde Götzens

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81108-80a Auf Grund der Forsteigenthumspurifikationsurkunde vom 4. Jänner 1848 … und auf Grund des Vermarkungsprotokolles … wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Götzens einverleibt.
Einlagezahl 81108-83aAuf Grund der Forsteigenthumspurifikationsurkunde vom 4. Jänner 1848 … und auf Grund des Vermarkungsprotokolles … wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Götzens einverleibt.
Einlagezahl 81108-82aAuf Grund Ersitzung wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Götzens einverleibt.
Einlagezahl 81108-84aAuf Grund Ersitzung wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Götzens einverleibt.
Einlagezahl 81108-190a Auf Grund der Forsteigenthumspurifikationsurkunde vom 4. Jänner 1848 … und auf Grund der Servitutenablösungsurkunde … wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Götzens einverleibt.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
5 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen  81108-80 , 81108-82 , 81108-83 , 81108-84,   Agrargemeinschaft Götzner Wald (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Einlagezahl  81108-190 Agrargemeinschaft Götzneralpe (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
Hier sind im Grundbuch bei  Agrargemeinschaft Götzner Wald 256/2560 Anteilsrechte der Gemeinde ersichtlich. Bei der Agrargemeinschaft Götzneralpe sind keine Anteile ausgewiesen.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahl 81108-173a

 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - at. GG - aus Gde.gut u. Frakt.gut lt. GB
AG Götzner Alpe 1 430 30481108-190 81108-190a
AG Götzner Wald 2 10281108-800 81108-800
AG Götzner Wald 4 69481108-84 81108-84a
AG Götzner Wald 2 542 20381108-83 81108-83a
AG Götzner Wald 58 93181108-82 81108-82a
AG Götzner Wald 1 386 23481108-80 81108-80a
Nicht regulierte Flächen
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 173 1 87081108-173 81108-173a