Übersicht Gemeinde Mutters

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81120-20a Auf Grund des bisherigen unangefochtenen, unvordenklichen  Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Mutters ohne Raitis einverleibt.
Einlagezahl 81120-29a Auf Grund des unvordenklichen  Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Mutters ohne Raitis einverleibt.
Einlagezahlen 81120-31a , 81120-32aAuf Grund der Forsteigentum-Purifikationsurkunde vom 4. Jänner 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Mutters ohne Raitis einverleibt
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1950
Einlagezahl   81114-11a : Auf Ersitzung wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kreith einverleibt.
Einlagezahl   81114-13a : Auf Grund des Kaufvertrages vom 15. April 1895 wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kreith einverleibt.
Einlagezahlen 81114-12a , 81114-14a , 81114-15a , 81114-17a  : Auf Grund der allerhöchsten Entschließung vom 6. Februar 1847 und des Vergleichs-Protokolles vom 26. Juni 1848 verfacht 17. September 1849 Fol. 1458 – 1471  wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Kreith einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1950
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 81120-35a81120-37aAuf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Urkunde vom 4. Jänner 1898 … wird das Eigentumsrecht für die Nachbarschaft Raitis einverleibt
Einlagezahl 81120-36a , 81120-38aAuf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Nachbarschaft Raitis einverleibt
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1950
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
14 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 81120-20 , 81120-29 , 81120-31 , 81120-32 , Agrargemeinschaft Mutters bestehend aus den Eigentümern der in EZ 20  anteilsberechtigten Güter (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Einlagezahlen 81114-11 , 81114-12 , 81114-13 , 81114-14 , 81114-15 , 81114-17 , Agrargemeinschaft Kreith (Gemeindegutsagrargemeinschaft)

Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 81120-35 , 81120-36 , 81120-37 , 81120-38Agrargemeinschaft Nachbarschaft Raitis
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind im Grundbuch keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81120-189  wurde aus EZ 81120-32 abgeschrieben.  
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahlen 81120-53  Gemeinde Mutters einschließlich der Nachbarschaft Raitis
Teilwald:
Die Einlagezahlen  81120-35 , 81120-36 , 81120-37 , 81120-38   sind Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Diese Grundbuchkörper wurden im Jahre 1950 reguliert. Es ist jedoch erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können. Der Regulierung fehlte daher diesbezüglich die Rechtsgrundlage.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen  81114-25a , 81114-26a , 81114-27a , 81114-28a
Eigentumstitel:
Jeweils Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - at. GG - aus Gde.gut u. Frakt.gut lt. GB
AG Kreith im Stubai 1 817 35081114-17 81114-17a
AG Kreith im Stubai 103 10081114-14 81114-14a
AG Kreith im Stubai 23 24981114-13 81114-13a
AG Kreith im Stubai 423 82281114-12 81114-12a
AG Kreith im Stubai 3 71981114-11 81114-11a
AG Kreith im Stubai 54 37081114-15 81114-15a
AG Mutters 3 94181120-601 81120-601
AG Mutters 18 52181120-73 81120-73
AG Mutters 19881120-223 81120-223a
AG Mutters 3 24781120-234 81120-234
AG Mutters 1 00081120-463 81120-463
AG Mutters 132 72981120-90077 81120-90077
AG Mutters 81 19081120-90078 81120-90078
AG Mutters 35 61681120-29 81120-29a
AG Mutters 3 198 91481120-31 81120-31a
AG Mutters 241 47281120-32 81120-32a
AG Mutters 3 95081120-607 81120-607
AG Mutters 8 30081120-603 81120-603
AG Mutters 7 44381120-605 81120-605
AG Mutters 3 16081120-609 81120-609
AG Mutters 10 00081120-611 81120-611
AG Mutters 8 12081120-616 81120-616
AG Mutters 7 00081120-631 81120-631
AG Mutters 5 00081120-634 81120-634
AG Mutters 3 02281120-636 81120-636
AG Mutters 2 04081120-639 81120-639
AG Mutters 9 14681120-683 81120-683
AG Mutters 906 37781120-20 81120-20a
AG - aus Gemeindegut u. Fraktionsgut
AG Nachbarschaft Raitis 91 70681120-90059 81120-90059
AG Nachbarschaft Raitis 1 36981120-38 81120-38a
AG Nachbarschaft Raitis 2 998 14481120-37 81120-37a
AG Nachbarschaft Raitis 52 99781120-36 81120-36a
AG Nachbarschaft Raitis 452 23881120-35 81120-35a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Mutters 273 65581120-189 81120-189a
Gemeinde-Gemeindeteile alt
Gemeinde Mutters einschl. der Nachbarschaft Raitis 1 45081120-53 Schulhaus 81120-53a
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 25 Obere Mühle 4781114-25 81114-25a
EINLAGEZAHL 26 Kreither Säge 14481114-26 81114-26a
EINLAGEZAHL 27 Untere Mühle 5881114-27 81114-27a
EINLAGEZAHL 28 Holzermühle 5081114-28 81114-28a