Übersicht Gemeinde Sellrain

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81130-31a Auf Grund des Waldservitutenvergleichs vom 14. März 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Sellrain einverleibt.
Einlagezahl 81130-34a , 81130-35aAuf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Sellrain einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1966
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
3 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 81130-31  , 81130-34 , 81130-35Agrargemeinschaft Sellrain (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier: b Gemeinde Sellrain mit 11,00 Anteilsrechten
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 81130-52a  , 81130-72a ,
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote: 
Einlagezahlen  81130-43a , 81130-44a , 81130-45a ,
Eigentumstitel:
1 Forsteigentumspurifikations-Urkunde, 2 Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurden Eigentumsgemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen  81130-43 , 81130-44 , 81130-45 ,
Allgemeines:
Bei den Einlagezahlen  81130-43a , 81130-44a  sind im Gegensatz zu 81130-45a die berechtigten Stammsitzliegenschaften für bäuerl. Gemeinschaftseigentum gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 nicht angegeben.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - at. GG - aus Gde.gut u. Frakt.gut lt. GB
AG Sellrain 61881130-344 81130-344
AG Sellrain 62381130-343 81130-343
AG Sellrain 663 33181130-35 81130-35a
AG Sellrain 67 06081130-34 81130-34a
AG Sellrain 10 426 43981130-31 81130-31a
AG - aus bäuerl. Gemeinschaftseigentum
AG Fotschertal 50 21181130-43 81130-43a
AG Juifenalpe 3 746 39281130-45 81130-45a
AG Saigesalpe 2 535 12581130-44 81130-44a
Nicht regulierte Flächen
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 52 SCHMALZGRUBENALPE 551 97581130-52 81130-52a
EINLAGEZAHL 72 2881130-72 81130-72a