Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81118-218a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 2. August 1848 verfacht … wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Leutasch einverleibt.
Einlagezahl 81118-243a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 26. Juni 1848 … wird das Eigentumsrecht für die a. Gemeinde Leutasch und auf Grund Ersitzung b. Gemeinde Telfs einverleibt.
Einlagezahl 81118-216a : Auf Grund der Vergleichsprotokolles vom 2. August 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Leutasch einverleibt.
Einlagezahl 81118-243a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 26. Juni 1848 … wird das Eigentumsrecht für die a. Gemeinde Leutasch und auf Grund Ersitzung b. Gemeinde Telfs einverleibt.
Einlagezahl 81118-216a : Auf Grund der Vergleichsprotokolles vom 2. August 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Leutasch einverleibt.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
3 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 81118-243 , 81118-216 Agrargemeinschaft Gaistal-Rotmoosalpe
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier ist das Gemeindeanteilsrecht nicht beziffert.
Die Einlagezahl 81118-828 Servitutenweideinteressentschaft Gassenviertel wurde aus EZ 81118-218a der Gemeinde abgeschrieben.
3 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 81118-243 , 81118-216 Agrargemeinschaft Gaistal-Rotmoosalpe
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier ist das Gemeindeanteilsrecht nicht beziffert.
Die Einlagezahl 81118-828 Servitutenweideinteressentschaft Gassenviertel wurde aus EZ 81118-218a der Gemeinde abgeschrieben.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81118-218
Einlagezahlen 81118-587 , 81118-1650 , 81118-1237 , 81118-1677 , sind sämtlich aus EZ 81118-218 abgeschrieben.
Einlagezahl 81118-218
Einlagezahlen 81118-587 , 81118-1650 , 81118-1237 , 81118-1677 , sind sämtlich aus EZ 81118-218 abgeschrieben.
Teilwald:
Die Einlagezahl 81118-218 ist Teilwald gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Es wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben.