Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 82109-12a : Auf Grund des Kaufes vom … und Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 20. Jänner 1848 … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Kössen einverleibt.
Einlagezahl 82109-15a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Kössen einverleibt.
Einlagezahl 82109-12a : Auf Grund des Kaufes vom … und Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 20. Jänner 1848 … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Kössen einverleibt.
Einlagezahl 82109-15a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Kössen einverleibt.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 82109-12 , 82109-15 ,
In Kössen wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Einlagezahlen 82109-12 , 82109-15 ,
In Kössen wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 82109-159a , 82109-160a , 82109-167a , 82109-176a , 82109-181a , 82109-284a , 82109-131a , 82109-146a , 82109-169a , 82109-170a , 82109-171a , 82109-172a , 82109-177a , 82109-179a , 82109-193a , 82109-209a , 82109-229a , 82109-248a ,
Eigentumstitel: Hauptsächlich Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahlen 82109-159a , 82109-160a , 82109-167a , 82109-176a , 82109-181a , 82109-284a , 82109-131a , 82109-146a , 82109-169a , 82109-170a , 82109-171a , 82109-172a , 82109-177a , 82109-179a , 82109-193a , 82109-209a , 82109-229a , 82109-248a ,
Eigentumstitel: Hauptsächlich Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.