Übersicht Gemeinde Waidring

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

In Waidring wurde kein Gemeindegut erhoben.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 82116-71 , 82116-80a , 82109-213a , 82116-78a , 82116-70a , 82116-75a ,
Eigentumstitel: Übergabsverträge
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 82116-71 , 82116-80 , 82109-213 , 82116-78 ,
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - aus bäuerl. Miteigentum
AG Durchkaseralpe 3 561 76882116-80 82116-80a
AG Durchkaseralpe 21482109-213 82109-213a
AG Kammerköralpe 198 19882116-78 82116-78a
AG Schwazloferalpe 965 51782116-71 82116-71
Nicht regulierte Flächen
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 70 Wemeteigen-Alpe 880 97182116-70 82116-70a
EINLAGEZAHL 75 STAHLENALPE 608 94582116-75 82116-75a