Übersicht Gemeinde Going am Wilden Kaiser

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

In Going wurde kein Gemeindegut erhoben.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 82103-74a , 82103-76a , 82103-82a , 82103-84a , 82103-89a , 82103-100a
In Going wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Nicht regulierte Flächen
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 100 WEIDE OBERASCHAU 1 71882103-100 82103-100a
EINLAGEZAHL 74 WEIDE OBERASCHAU 13 77982103-74 82103-74a
EINLAGEZAHL 76 79182103-74 82103-76a
EINLAGEZAHL 82 58882103-82 82103-82a
EINLAGEZAHL 84 1 10382103-82 82103-84a
EINLAGEZAHL 89 31282103-89 82103-89a