Übersicht Gemeinde Oberndorf in Tirol

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

In der Gemeinde Oberndorf wurde kein Gemeindegut erhoben, das zur Grundbuchanlegung im Eigentum der Gemeinde stand.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 82110-203a , 82110-236a , 82110-245a , 82110-247a , 82110-306a ,
Eigentumstitel: Ausschließlich Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.4,  reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 82110-203
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - aus bäuerl. Miteigentum
AG Dorfnachbarschaft Oberndorf 311 44682110-203 82110-203a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Oberndorf 70 36982110-338 82110-338a Gemeinde
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 236 Dorfgemeinschaft Eberhartling 50982110-236 82110-236a
EINLAGEZAHL 245 34282110-236 82110-245a
EINLAGEZAHL 247 93882110-247 82110-247a
EINLAGEZAHL 306 Weideinteressentschaft Eberhartling 66882110-306 82110-306a