Übersicht Gemeinde Reith bei Kitzbühel

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

In der Gemeinde Reith wurde kein Gemeindegut erhoben.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen  82111-24a , 82111-26a , 82111-27a , 82111-28a , 82111-31a , 82111-38a ,
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Nicht regulierte Flächen
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 24 99682111-24 82111-24a
EINLAGEZAHL 31 1 52282111-31 82111-31a
EINLAGEZAHL 38 90082111-38 82111-38a
Hauseralpl 39 27382111-26 82111-26a
Irrach Alpe 45 75382111-27 82111-27a
vulgo Bichlmühle 4382111-28 82111-28a