Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 82002-37a : Auf Grund des Waldzuweisungsprotokolles vom 19. Oktober 1849 verfacht 1850 … , der Kaufverträge vom 9. Juli 1911 … und der Servitutenregulierungsurkunde vom … , sowie Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Hopfgarten Land einverleibt.
Einlagezahl 82006-59a : Auf Grund Ersitzung u. des Protokolles der Wald-Servituten-Ausgleichs-Kommission vom 16. August 1849 … , des Vermarkungsprotokolles vom …, der Kaufverträge vom … , wird das Eigentumsrecht für die Marktgemeinde Hopfgarten einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1849 bis 1967
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung auf Grund einer Hauptteilung erfolgt ist:
Einlagezahlen 82002-611a , 82002-612a , 82002-613a , Hauptteilungsplan Tbz 912/1969
Einlagezahlen 82002-611a , 82002-612a , 82002-613a , Hauptteilungsplan Tbz 912/1969
Geteiltes Gemeindegut
Gemeindegut, das nach Einzel- oder Hauptteilung zwischen Gemeinde bzw. Gemeindeteil und den darauf Nutzungsberechtigten im Eigentum der Gemeinde verblieben ist.
Einlagezahl 82002-37 , Hauptteilungsplan Tbz 912/1969
Einlagezahl 82002-37 , Hauptteilungsplan Tbz 912/1969
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 82006-59
Einlagezahl 82006-59
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 82002-108a , 82002-113a , 82002-114a , 82002-115a , 82002-128a , 82002-129a , 82002-131a , 82002-643a , 82002-900a , 82002-48a , 82002-78a , 82002-79a , 82002-83a , 82002-93a , 82002-98a , 82002-103a , 82002-104a , 82002-110a , 82002-112a , 82002-127a , 82002-130a , 82002-142a , 82002-186a , 82002-193a , 82002-212a , 82002-237a , 82002-641a ,
Eigentumstitel: Vorwiegend Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumstitel: Vorwiegend Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.