Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.In der Gemeinde Hochfilzen wurde kein Gemeindegut mit Eigentumsrecht zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung erhoben. Das vorhandene Gemeindegut ergibt sich auf Grund von neueren Kaufverträgen.
Einlagezahlen 82104-63 , 82104-68 , 82104-72
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 82104-115a , 82104-36a , 82104-29a , 82104-35a , 82104-38a , 82104-32a , 82104-54a , 82104-60a , 82104-61a
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 82104-51a
Eigentumstitel: Hauptsächlich Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahlen 82104-115a , 82104-36a , 82104-29a , 82104-35a , 82104-38a , 82104-32a , 82104-54a , 82104-60a , 82104-61a
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 82104-51a
Eigentumstitel: Hauptsächlich Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Hochfilzen wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.4 reguliert, und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 82104-115 , 82104-36 ,
In Hochfilzen wurde eine Eigentumsgemeinschaft, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.6 reguliert, und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 82104-51
Einlagezahlen 82104-115 , 82104-36 ,
In Hochfilzen wurde eine Eigentumsgemeinschaft, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.6 reguliert, und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 82104-51