Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 80009-257a : Auf Grund Ersitzung und des Vergleichs-Protokolles vom 5. Jänner 1848 verfacht 1850 Fol. 3671 wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Pitzthal einverleibt.
Bei den Einlagezahlen 80009-258a , 80009-259a , 80009-260a , 80009-261a , 80009-262a , 80009-263a , 80009-264a , 80009-265a , 80009-266a , 80009-267a , 80009-268a mit gleichem Eigentumstitel.
Einlagezahl 80009-269a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Pitzthal einverleibt.
Einlagezahl 80009-270a : Auf Grund Ersitzung und der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 17. Juli verfacht 8. August 1848 Fol. 2187-2188 wurde das Eigentumsrecht für die Gemeinde Pitzthal einverleibt.
Einlagezahl 80009-450a : Auf Grund der Servitutenregulierungsurkunde vom 20. Juni verfacht am 6. Juli 1895 … für die a. Gemeinde Pitzthal b. Fraction Ritzenried einverleibt.
Einlagezahl 80009-257a : Auf Grund Ersitzung und des Vergleichs-Protokolles vom 5. Jänner 1848 verfacht 1850 Fol. 3671 wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Pitzthal einverleibt.
Bei den Einlagezahlen 80009-258a , 80009-259a , 80009-260a , 80009-261a , 80009-262a , 80009-263a , 80009-264a , 80009-265a , 80009-266a , 80009-267a , 80009-268a mit gleichem Eigentumstitel.
Einlagezahl 80009-269a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Pitzthal einverleibt.
Einlagezahl 80009-270a : Auf Grund Ersitzung und der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 17. Juli verfacht 8. August 1848 Fol. 2187-2188 wurde das Eigentumsrecht für die Gemeinde Pitzthal einverleibt.
Einlagezahl 80009-450a : Auf Grund der Servitutenregulierungsurkunde vom 20. Juni verfacht am 6. Juli 1895 … für die a. Gemeinde Pitzthal b. Fraction Ritzenried einverleibt.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Rechtsveränderungen:
unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen: Regulierungsplan St. Leonhard
Einlagezahlen 80009-257 , 80009-258 , 80009-259 , 80009-260 , 80009-261 , 80009-262 , 80009-263 , 80009-264 , 80009-265 , 80009-266 , 80009-267 , 80009-268 , 80009-269 , 80009-270 , 80009-450 , 80009-905 , 80009-1007
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Das Anteilsrecht der Gemeinde ist nicht beziffert. Siehe 80009-257
unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen: Regulierungsplan St. Leonhard
Einlagezahlen 80009-257 , 80009-258 , 80009-259 , 80009-260 , 80009-261 , 80009-262 , 80009-263 , 80009-264 , 80009-265 , 80009-266 , 80009-267 , 80009-268 , 80009-269 , 80009-270 , 80009-450 , 80009-905 , 80009-1007
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Das Anteilsrecht der Gemeinde ist nicht beziffert. Siehe 80009-257
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
5 Einlagezahlen 80009-298a , 80009-314a , 80009-315a , 80009-375a , 80009-387a
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
20 Einlagezahlen 80009-378a , 80009-288a , 80009-291a , 80009-292a , 80009-297a , 80009-299a , 80009-300a , 80009-303a , 80009-309a , 80009-313a , 80009-322a , 80009-358a , 80009-372a , 80009-385a , 80009-388a , 80009-395a , 80009-400a , 80009-402a , 80009-405a , 80009-564a
Eigentumstitel: In allen Fällen Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
5 Einlagezahlen 80009-298a , 80009-314a , 80009-315a , 80009-375a , 80009-387a
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
20 Einlagezahlen 80009-378a , 80009-288a , 80009-291a , 80009-292a , 80009-297a , 80009-299a , 80009-300a , 80009-303a , 80009-309a , 80009-313a , 80009-322a , 80009-358a , 80009-372a , 80009-385a , 80009-388a , 80009-395a , 80009-400a , 80009-402a , 80009-405a , 80009-564a
Eigentumstitel: In allen Fällen Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurde 1 Eigentumsgemeinschaft, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl 80009-378 Agrargemeinschaft Plangeroßalpe St. Leonhard
Einlagezahl 80009-378 Agrargemeinschaft Plangeroßalpe St. Leonhard
Allgemeines:
Mit Regulierungsplan vom 21.4.1981 Zl. IIIb1-770 R/170 wurde das gesamte Gemeindegut reguliert, verblieb aber im Eigentum der Gemeinde.
Grundbuch Imst TbZ 402/1982:
Es handelt sich bei den im Eigentum der Gemeinde Pitztal stehenden Grundstücken um agrargemeinschaftliche Grundstücke, die genützt werden vom:
a) der Gemeinde St. Leonhard i. P.
b) den jeweiligen Eigentümern folgender Liegenschaften der KG Pitztal gem Regulierungsplan, zu nachstehenden Anteilsrechten: …
Das grundlegende Erkenntnis des VfGH zum Gemeindegut wurde ebenfalls 1982 veröffentlicht.
Grundbuch Imst TbZ 402/1982:
Es handelt sich bei den im Eigentum der Gemeinde Pitztal stehenden Grundstücken um agrargemeinschaftliche Grundstücke, die genützt werden vom:
a) der Gemeinde St. Leonhard i. P.
b) den jeweiligen Eigentümern folgender Liegenschaften der KG Pitztal gem Regulierungsplan, zu nachstehenden Anteilsrechten: …
Das grundlegende Erkenntnis des VfGH zum Gemeindegut wurde ebenfalls 1982 veröffentlicht.