Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Die Einlagezahlen 80103-919a , 80103-920a, 80103-918a wurden aus der EZ 80103-299a abgeschrieben: „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die im Gemeindeverbande Mieming stehende Ortschaft Barwies und der Fraktion See; letztere bestehend aus den Ortschaften See, Tabland und Zein einverleibt
Einlagezahlen 80103-303a , 80104-129a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli … Fraction Fronhausen, Fraction Gschwendt einverleibt.“
Einlagezahlen 80103-328a , 80103-329a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 … Fraction Obermieming einverleibt.“
Einlagezahl 80103-349a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 … Fraction See einverleibt.“
Einlagezahlen 80103-67a , 80103-69a : „Auf Grund der … Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 … Gemeindefraction Untermieming einverleibt.“
Einlagezahl 80103-533a: 1926 „Auf Grund des Vergleiches und Tauschvertrages … Fraktion Obermieming …“
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1950.
Einlagezahlen 80103-303a , 80104-129a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli … Fraction Fronhausen, Fraction Gschwendt einverleibt.“
Einlagezahlen 80103-328a , 80103-329a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 … Fraction Obermieming einverleibt.“
Einlagezahl 80103-349a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 … Fraction See einverleibt.“
Einlagezahlen 80103-67a , 80103-69a : „Auf Grund der … Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 … Gemeindefraction Untermieming einverleibt.“
Einlagezahl 80103-533a: 1926 „Auf Grund des Vergleiches und Tauschvertrages … Fraktion Obermieming …“
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1950.
Eigentumstitel:
Alle Forsteigentumspurifikation, sowie einige zusätzliche Dokumente.
Alle Forsteigentumspurifikation, sowie einige zusätzliche Dokumente.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
10 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum von 7 Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
7 Agrargemeinschaften mit folgenden Einlagezahlen: 80103-918 Agrargemeinschaft See Tabland und Zein, 80103-919 Agrargemeinschaft Barwies und Agrargemeinschaft See Tabland und Zein je 1/2, 80103-920 Agrargemeinschaft Barwies, 80103-303, 80104-129 Agrargemeinschaft Frohnhausen Gschwendt, 80103-328 Agrargemeinschaft Feldernalpe, 80103/329 Agrargemeinschaft Obermieming , 80103-349 Agrargemeinschaft See, Tabland und Zein, 80103-69 Agrargemeinschaft Seebenalpe, 80103-67 Agrargemeinschaft Untermieming
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
Bei keiner Agrargemeinschaften ist im Grundbuch ein Gemeinde- Anteil ersichtlich. Als Eigentümer der EZ des ehemaligen Altersheims (historisch Armenhaus) ist die Gemeinde bei der Agrargemeinschaft Untermieming anteilsberechtigt.
Beispiel: Regulierungsbescheid Obermieming 1952
10 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum von 7 Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
7 Agrargemeinschaften mit folgenden Einlagezahlen: 80103-918 Agrargemeinschaft See Tabland und Zein, 80103-919 Agrargemeinschaft Barwies und Agrargemeinschaft See Tabland und Zein je 1/2, 80103-920 Agrargemeinschaft Barwies, 80103-303, 80104-129 Agrargemeinschaft Frohnhausen Gschwendt, 80103-328 Agrargemeinschaft Feldernalpe, 80103/329 Agrargemeinschaft Obermieming , 80103-349 Agrargemeinschaft See, Tabland und Zein, 80103-69 Agrargemeinschaft Seebenalpe, 80103-67 Agrargemeinschaft Untermieming
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
Bei keiner Agrargemeinschaften ist im Grundbuch ein Gemeinde- Anteil ersichtlich. Als Eigentümer der EZ des ehemaligen Altersheims (historisch Armenhaus) ist die Gemeinde bei der Agrargemeinschaft Untermieming anteilsberechtigt.
Beispiel: Regulierungsbescheid Obermieming 1952
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
2 Einlagezahlen: 80103-533 , 80103-218
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
6 Einlagezahlen: 80103-229a, 80103-230a, 80103-231a, 80103-309a, 80103-232a, 80103-297a,
Eigentumstitel: alle Ersitzung
2 Einlagezahlen: 80103-533 , 80103-218
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
6 Einlagezahlen: 80103-229a, 80103-230a, 80103-231a, 80103-309a, 80103-232a, 80103-297a,
Eigentumstitel: alle Ersitzung
Teilwald:
Alle Einlagezahlen im Tal betreffen Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2. Diese Grundbuchkörper wurden bis zum Jahr 1966 reguliert. Es ist jedoch erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
In Mieming wurde bei der Grundbuchanlegung kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum gemäß § 34 festgestellt.
Allgemeines:
Die AG Obermieming und die zugehörige AG Feldernalpe waren Eigentum des Gemeindeteiles „Fraction“ Obermieming, wurden gleichzeitig reguliert und haben dieselben Anteilsberechtigten. Das Gleiche gilt auch für die AG Untermieming und die AG Seebenalpe.
Der Kopie des Hauptbuches 80103-69a kann man entnehmen, dass bei Grundbuchanlegung das Eigentum an der Seebenalpe auf Grund einer Urkunde vom 10. November 1696 und der Forst-Eigentums-Purifikation für die Gemeinde-Fraction Untermieming verbüchert wurde.
Der Kopie des Hauptbuches 80103-69a kann man entnehmen, dass bei Grundbuchanlegung das Eigentum an der Seebenalpe auf Grund einer Urkunde vom 10. November 1696 und der Forst-Eigentums-Purifikation für die Gemeinde-Fraction Untermieming verbüchert wurde.
Judikatur:
Das Eigentum der Gemeinde an der Einlagezahl 80103-533 wurde mit dem Erkenntnis des LVwG 2014 endgültig festgestellt.