Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 86003-428a : „Infolge der Eigentumsanmeldung vom 7. April 1910 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Nassereith einverleibt.“
Einlagezahl 86003-140a: „Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Nassereith einverleibt.“
Einlagezahl 80008-328a: „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 18. Juli verfacht am 8. August 1848 Fol. Nr. 2179 wird das Eigentumsrecht für die Politische Gemeinde Nassereith einverleibt.“
Einlagezahl 80008-330a: Auf Grund des Vergleichsprotokolles vom 18. Jänner 1848 Fol. 3705 wird das Eigentumsrecht für die Politische Gemeinde Nassereith einverleibt.“
Einlagezahl 80008-326a: Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Politische Gemeinde Nassereith einverleibt.“
Einlagezahl 86003-428a : „Infolge der Eigentumsanmeldung vom 7. April 1910 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Nassereith einverleibt.“
Einlagezahl 86003-140a: „Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Nassereith einverleibt.“
Einlagezahl 80008-328a: „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 18. Juli verfacht am 8. August 1848 Fol. Nr. 2179 wird das Eigentumsrecht für die Politische Gemeinde Nassereith einverleibt.“
Einlagezahl 80008-330a: Auf Grund des Vergleichsprotokolles vom 18. Jänner 1848 Fol. 3705 wird das Eigentumsrecht für die Politische Gemeinde Nassereith einverleibt.“
Einlagezahl 80008-326a: Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Politische Gemeinde Nassereith einverleibt.“
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
In dieser Gemeinde wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
5 Einlagezahlen: 86003-428 , 86003-140 , 80008-328 , 80008-330 , 80008-326
5 Einlagezahlen: 86003-428 , 86003-140 , 80008-328 , 80008-330 , 80008-326
Teilwald:
Die Einlagezahl 80008-330 ist Teilwald gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 80008-482a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Interessentschaft vom grundlosenSee, bestehend aus den jeweiligen Besitzern der Grundbuchskörper in Einl.Zl. 41 . etc. einverleibt.“
Einlagezahl 80008-482a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Interessentschaft vom grundlosenSee, bestehend aus den jeweiligen Besitzern der Grundbuchskörper in Einl.Zl. 41 . etc. einverleibt.“
Allgemeines:
Die AG Muthnau-Alpe existiert nicht als Eigentümer im GB. Mit TbZ 592/1925 wurde die erfolgte Regulierung der Benützungs- und Verwaltungsrechte der Gst .210, 2640 im Grundbuch eingetragen. Laut Tiris ist dies die Muthenau Alpe.