Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 80104-90a : „Auf Grund der Forsteigentums-Purifikations-Tabelle Nr. 43 …, des Vergleichs-Protokolles … und des Vergleiches vom … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Obsteig einverleibt.“
Einlagezahl 80104-91a : „Auf Grund der Forsteigentums-Purifikations-Tabelle Nr. 43 … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Obsteig einverleibt.“
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 80104-100a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle Nr.13 vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die Fraction Weissland einverleibt.“
Einlagezahl 80104-168a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die Fraction Aschland einverleibt.“
Einlagezahl 80104-169a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle Nr.13 vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die a. Fraction Weissland zu 3/10 b. Fraction Aschland zu 7/10 einverleibt.“
Einlagezahl 80104-130a „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle Nr.13 vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 646 wird das Eigentumsrecht für die Fraction Holzleiten einverleibt.“
Einlagezahl 80104-133a : „Auf Grund des Vergleichsprotokolles vom 19. Oktober 1849 verfacht 8. August 1849 … wird das Eigentumsrecht für die Hauptfraction Obsteig einverleibt.“
Einlagezahl 80104-144a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die Simmering Alpsinteressentschaft bestehend aus den Fractionen des Mieminger Plateaus: Hauptfraction Obsteig … Mötz, Tabland und Zein einverleibt.“
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1949.
Gemischtes Eigentum von einer Gemeinde oder Gemeindeteilen und bestimmt angeführten Stammsitzliegenschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6:
Einlagezahl 80104-128a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die Marienberg- Alpsinteressentschaft bestehend aus den Fractionen Gschwendt und Aschland der Gemeinde Obsteig/ … Frohnhausen, See und Zürchbichl, ferner den jeweiligen Eigentümern der Grundbuchskörper … der Katastral-Gemeinde Mieming einverleibt.“
Eigentumstitel:
Alle Forsteigentumspurifikation.
Einlagezahl 80104-90a : „Auf Grund der Forsteigentums-Purifikations-Tabelle Nr. 43 …, des Vergleichs-Protokolles … und des Vergleiches vom … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Obsteig einverleibt.“
Einlagezahl 80104-91a : „Auf Grund der Forsteigentums-Purifikations-Tabelle Nr. 43 … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Obsteig einverleibt.“
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 80104-100a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle Nr.13 vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die Fraction Weissland einverleibt.“
Einlagezahl 80104-168a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die Fraction Aschland einverleibt.“
Einlagezahl 80104-169a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle Nr.13 vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die a. Fraction Weissland zu 3/10 b. Fraction Aschland zu 7/10 einverleibt.“
Einlagezahl 80104-130a „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle Nr.13 vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 646 wird das Eigentumsrecht für die Fraction Holzleiten einverleibt.“
Einlagezahl 80104-133a : „Auf Grund des Vergleichsprotokolles vom 19. Oktober 1849 verfacht 8. August 1849 … wird das Eigentumsrecht für die Hauptfraction Obsteig einverleibt.“
Einlagezahl 80104-144a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die Simmering Alpsinteressentschaft bestehend aus den Fractionen des Mieminger Plateaus: Hauptfraction Obsteig … Mötz, Tabland und Zein einverleibt.“
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1949.
Gemischtes Eigentum von einer Gemeinde oder Gemeindeteilen und bestimmt angeführten Stammsitzliegenschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6:
Einlagezahl 80104-128a : „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die Marienberg- Alpsinteressentschaft bestehend aus den Fractionen Gschwendt und Aschland der Gemeinde Obsteig/ … Frohnhausen, See und Zürchbichl, ferner den jeweiligen Eigentümern der Grundbuchskörper … der Katastral-Gemeinde Mieming einverleibt.“
Eigentumstitel:
Alle Forsteigentumspurifikation.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
10 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
1 Einlagezahl 80104-133 Agrargemeinschaft Hauptfraktion Obsteig (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
1 Einlagezahl 80104-133 Agrargemeinschaft Hauptfraktion Obsteig (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
9 Einlagezahlen 80104-100 Agrargemeinschaft Weißland, 80104-168 Agrargemeinschaft Aschland, 80104-169 Agrargemeinschaft Weißland 3/10 und Agrargemeinschaft Aschland 7/10, 80104-130 Agrargemeinschaft Holzleiten, 80104-135 Agrargemeinschaft Buchtelwald, 80104-144 , 80101-258 Simmering-Alpsinteressentschaft, 80104-128, 80008-337 Agrargemeinschaft Marienbergalpe
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind im Grundbuch bei keiner Agrargemeinschaft Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut im Eigentum der Gemeinde, mit alten Nutzungsrechten belastet:
3 Einlagezahlen 80104-90a , 80104-91a , 80103-330a
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
3 Einlagezahlen 80104-94a , 80104-97a , 80104-99a
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
3 Einlagezahlen 80104-94a , 80104-97a , 80104-99a
Teilwald:
Die Einlagezahlen 80104-133 , 80104-100, 80104-168, 80104-169, 80104-130 , 80104-91 sind Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Zwei dieser Grundbuchkörper wurden vor dem Jahr 1969 reguliert. Es ist jedoch erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können.
Zwei dieser Grundbuchkörper wurden vor dem Jahr 1969 reguliert. Es ist jedoch erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahlen 80104-98a, 80104-136a
Eigentumstitel:
Jeweils Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahlen 80104-98a, 80104-136a
Eigentumstitel:
Jeweils Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.