Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 80109-587a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wurde das Eigentumsrecht für die Gemeinde Silz einverleibt
Einlagezahl 80109-597a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wurde das Eigentumsrecht für die Gemeinde Silz einverleibt
Einlagezahl 80109-591a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wurde das Eigentumsrecht für die Gemeinde Silz einverleibt
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1960
Eigentumstitel:
3 Fälle Forsteigentumspurifikation.
Einlagezahl 80109-587a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wurde das Eigentumsrecht für die Gemeinde Silz einverleibt
Einlagezahl 80109-597a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wurde das Eigentumsrecht für die Gemeinde Silz einverleibt
Einlagezahl 80109-591a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wurde das Eigentumsrecht für die Gemeinde Silz einverleibt
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1960
Eigentumstitel:
3 Fälle Forsteigentumspurifikation.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
1 Einlagezahl aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahl 80109-1147a wurde aus der Einlagezahl 80109-587a abgeschrieben.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahl 80109-1147a wurde aus der Einlagezahl 80109-587a abgeschrieben.
Durch Rechtsveränderungen:
Unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahl 80109-591 und Einlagezahl 80109-1649 , welche ebenfalls aus 80109-587a abgeschrieben wurde.
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind im Grundbuch keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Einlagezahl 80109-591 und Einlagezahl 80109-1649 , welche ebenfalls aus 80109-587a abgeschrieben wurde.
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind im Grundbuch keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Teilwald:
Die Einlagezahlen 80109-597 und daraus abgeleitet 80109-1147 , 80109-1649 sind Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 80109-327a Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wurde das Eigentumsrecht für die Längenthaler Alpsinteressentschaft bestehend aus den jeweiligen Eigentümern: a. des Grundbuchkörpers in Einl.Zl. 132 … etc. einverleibt.
Eigentumstitel: Forsteigentumspurifikation
Einlagezahl 80109-327a Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wurde das Eigentumsrecht für die Längenthaler Alpsinteressentschaft bestehend aus den jeweiligen Eigentümern: a. des Grundbuchkörpers in Einl.Zl. 132 … etc. einverleibt.
Eigentumstitel: Forsteigentumspurifikation
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurde eine Eigentumsgemeinschaft, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl 80109-327
Einlagezahl 80109-327
Allgemeines:
Gründung der AG Silzer Alpen: In dem „der Regulierung unterzogenen Alpgebiet stehen auf Grund der im Verfahren erlassenen rechtskräftigen Liste der Parteien des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz, Zl. III b – 146/13 vom 19.01.1955 einschließlich des rechtskräftigen Bescheides, Zl. III b – 395/18 vom 12.04.1955“ den 153 Eigentümern der angeführte Stammsitzliegenschaften Nutzungsrechte zu. Am 02.09.1964 wurde der Regulierungsplan III b1 – 1607/68 AG Silzeralpen erlassen. Die Substanzrechte wurden im Wesentlichen auf die AG übertragen, das Eigentum blieb bei der Gemeinde.
Die TIWAG erwarb den Grundbuchskörper 80111-444a am 10.12.1969 mit Kaufvertrag vom Zisterzienserstift Stams.
20 03 1978 Vertrag Gemeinde Silz – Agrargemeinschaft Silzer Alpen – TIWAG:
Die Gemeinde verkauft und übergibt an die TIWAG … im Ausmaß von 163,2866 ha
Vom Kaufpreis erhält die Gemeinde nur einen geringfügigen Teil, der Hauptteil fließt an die Agrargemeinschaft und einen “Alpenrücklagefonds“ mit dem Verfügungsrecht des Alpausschusses der Agrargemeinschaft. Zusätzlich wurde der AG noch das Eigentumsrecht an der EZ 80111-444a übertragen und ein Baukostenzuschuss für die darauf befindlichen Liegenschaften gewährt.
Die TIWAG erwarb den Grundbuchskörper 80111-444a am 10.12.1969 mit Kaufvertrag vom Zisterzienserstift Stams.
20 03 1978 Vertrag Gemeinde Silz – Agrargemeinschaft Silzer Alpen – TIWAG:
Die Gemeinde verkauft und übergibt an die TIWAG … im Ausmaß von 163,2866 ha
Vom Kaufpreis erhält die Gemeinde nur einen geringfügigen Teil, der Hauptteil fließt an die Agrargemeinschaft und einen “Alpenrücklagefonds“ mit dem Verfügungsrecht des Alpausschusses der Agrargemeinschaft. Zusätzlich wurde der AG noch das Eigentumsrecht an der EZ 80111-444a übertragen und ein Baukostenzuschuss für die darauf befindlichen Liegenschaften gewährt.