Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
In Haiming wurden das Eigentum am Gemeindegut in allen Einlagezahlen einem Gemeindeteil zugeschrieben.
In Haiming wurden das Eigentum am Gemeindegut in allen Einlagezahlen einem Gemeindeteil zugeschrieben.
Bei den Einlagezahlen
80101-353a, 80101-354a, 80101-355a, 80101-356a, 80101-357a, 80101-358a, 80101-360a
wurde „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wurde das Eigentumsrecht für die als Kuratie-Gemeinde-Haiming bezeichnete Fraction der Ortsgemeinde Haiming einverleibt.“
Das Eigentum der Fraction Ambach Brunau gründete ebenfalls auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle 80101-260a und das der Fraction Ochsengarten auf Grund Ersitzung
80101-262a
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1966 im Fall Ochsengarten und etwa bis 1984 in den übrigen Fällen.
80101-353a, 80101-354a, 80101-355a, 80101-356a, 80101-357a, 80101-358a, 80101-360a
wurde „Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wurde das Eigentumsrecht für die als Kuratie-Gemeinde-Haiming bezeichnete Fraction der Ortsgemeinde Haiming einverleibt.“
Das Eigentum der Fraction Ambach Brunau gründete ebenfalls auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle 80101-260a und das der Fraction Ochsengarten auf Grund Ersitzung
80101-262a
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1966 im Fall Ochsengarten und etwa bis 1984 in den übrigen Fällen.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
2 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Fraction Ochsengarten 80101-262a bzw. 80101-262
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Fraction Ochsengarten 80101-262a bzw. 80101-262
Durch Rechtsveränderungen:
unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung eingeschränkt und Teile der Verfügungsgewalt auf eine Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen.
Im Zuge des Verfahrens zur Regulierung der Fraction Ambach-Brunau wurde das Eigentumsrecht der Gemeinde zugesprochen und auch bücherlich auf diese übertragen, wie auch das Eigentumsrecht an weiterem Gemeindegut/Fraktionsgut.
>>LAS 1988 Fraktion Ambach-Brunau>>
Einlagezahlen: 80101-260, 80101-356, 80101-360
Im Zuge des Verfahrens zur Regulierung der Fraction Ambach-Brunau wurde das Eigentumsrecht der Gemeinde zugesprochen und auch bücherlich auf diese übertragen, wie auch das Eigentumsrecht an weiterem Gemeindegut/Fraktionsgut.
>>LAS 1988 Fraktion Ambach-Brunau>>
Einlagezahlen: 80101-260, 80101-356, 80101-360
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
8 Einlagezahlen
8 Einlagezahlen
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
Hier ist im Grundbuch bei der Agrargemeinschaft Ochsengarten kein Anteil der Gemeinde ersichtlich.
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
Hier ist im Grundbuch bei der Agrargemeinschaft Ochsengarten kein Anteil der Gemeinde ersichtlich.
Teilwald:
Die Einlagezahlen 80101-354, 80101-355, 80101-356, 80101-357, 80101-358,
sind als Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2. erfasst worden.
sind als Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2. erfasst worden.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 80101-304a
Einlagezahlen 80101-304a
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 80109-565a, 80101-370a,
Einlagezahl 80109-565a, 80101-370a,
Eigentumstitel: 2 Eigentumstitel gründen auf den Forsteigentumspurifikationstabellen und 1 Titel beruht auf Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.