Übersicht Gemeinde Karres

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 80005-102a : „Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 3. Dezember 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Karres einverleibt.“ 
Einlagezahl 80005-98a : „Auf Grund unvordenklicher Besitzausübung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Karres einverleibt“.
Einlagezahl: 80107-148a : „Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Karres einverleibt“.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1966.
Eigentumstitel:
1 Vergleichsprotokoll und 2 Ersitzungen
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
3 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
3 Einlagezahlen: 80005-10280005-98 , 80107-148,
Das Gemeindevermögen von Karres ist durch die Regulierungen zu 99,36% übertragen worden.
Mit TbZ 1092/2014 ist die Bezeichnung "Gemeindegutsagrargemeinschaft" gemäß Bescheid vom 2014-04-14, AGM-R752/234-2014 im Grundbuch eingetragen worden.
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Die AG Karres weist 52 Nutzungsberechtigte mit 275 Anteilen aus. Die Gemeinde Karres ist über die EZ 60, die sie mit Kaufvertrag erst 2006-10-10 erworben hat, mit 5 Anteilen an der AG beteiligt.
Unverändertes Gemeindegut:
 
Teilwald:
Die Einlagezahl 80005-102  ist Teilwald gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Dieser Grundbuchkörper wurde im Jahre 1966 reguliert. Es ist jedoch erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können.
 
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Es wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum gemäß § 34 erhoben.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - aus Gemeindegut entstanden
AG Karres 216 73480107-148 80107-148a
AG Karres 5 717 75880005-102 80005-102a
AG Karres 343 66780005-98 80005-98a