Übersicht Gemeinde Oetz

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:

Einlagezahl 80112-714aAuf Grund des Vergleichsprotokolles vom 24. November 1848 Fol. 1318 wird das Eigentumsrecht der Gemeinde Ötz einverleibt.

Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 80105-386a Auf Grund Ersitzung und der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wurde das Eigentumsrecht für die im Gemeindefraktionsverbande Ötz-Umsassl stehenden Fractionen Dorf Ötz-Ötzermühl-Höfe-Ötzerberg und Habichen einverleibt
Einlagezahl 80105-300a Auf Grund Ersitzung …  für die Fraction Au einverleibt.
Einlagezahl 80105-301a Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle … für die Fraction Au einverleibt.
Einlagezahl 80105-302a Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle …  für die Fraction Au einverleibt.
Einlagezahl 80105-536a Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle … für die Fraction Au einverleibt.
Einlagezahl 80105-677a und Einlagezahl 80105-1321a aus Fraktionseigentum
Einlagezahl 80105-369a Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle … für die Fraction Dirchlstein  einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1950
Eigentumstitel:
In 5 Fällen Forsteigentums-Purifikation

 
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:

Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
8 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 80105-536, 80105-300, 80105-301, 80105-302, 80105-677 Agrargemeinschaft Ötzerau,  c 3664/2011 Gemeindegutsagrargemeinschaft​
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 80105-369  Agrargemeinschaft Dirchlsteinhof
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind im Grundbuch keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.

Unverändertes Gemeindegut:

Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:

Einlagezahlen  80105-386, 80112-714
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahlen 80105-537a bzw. 80105-537, 80105-384a bzw. 80105-384 , 80105-385a bzw. 80105-385 , 80105-305a bzw. 80105-305

Teilwald:

Die Einlagezahlen  80105-302, 80105-305, 80105-536, 80105-369, 80105-385,  80105-386 , 80105-537 sind Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Diese Grundbuchkörper wurden im Jahre 1949 reguliert. Es ist jedoch erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können.

 
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:

Miteigentumgemeinschaft gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.4 unter Anführung der Miteigentümer mit Quote:
Einlagezahl 80105-371a 
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote: 
Einlagezahlen  80105-390a  , 80105-394a, 80105-368a,
Eigentumstitel:
1 Forsteigentumspurifikation, 1 Kaufvertrag, 2 Ersitzungen nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.

Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:

In dieser Gemeinde wurde kein Classenvermögen gemäß § 34 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.

Allgemeines:

Die Nachbarschaft Piburg ist ein besonderer Fall. Auf den Grundbuchskörper 80105-390a wurde auf Grund des Kaufvertrages vom 6. Dezember 1849 Nr. 905 das Eigentumsrecht für die Nachbarschaft Piburg einverleibt. Grundbuchanlegungsprotokoll Nr. 383. Im aktuellen digitalen Grundbuch lautet der Eigentumstitel auf Ersitzung bei Hinweis auf das gleiche Grundbuchanlegungsprotokoll. Darüber hinaus wurde diese EZ vom ehemaligen Agrarbehördenleiter E.W. Lang im Teilwälderverzeichnis in seinem Buch Agrarrecht II 1991 als Teilwald angeführt. Dies steht im Widerspruch zum Spruch der Grundbuchanlegungskommission, die hier „Classenvermögen“ im Sinne der Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6, Eigentum der juristischen Person Nachbarschaft Piburg unter Anführung der berechtigten Stammsitzliegenschaften ohne Quoten festgestellt hat. Teilwälder waren nach § 37 Abs. 2 der Vollzugsvorschrift wie oben zu beurteilen. Auf Grund dieser Faktenlage ist die Teilwald-Qualifizierung nicht nachvollziehbar.
 

Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - at. GG - aus Gde.gut u. Frakt.gut lt. GB
AG Ötzerau 1 12380105-1321 80105-1321a
AG Ötzerau 10 81180105-677 80105-677a
AG Ötzerau 3 506 96080105-536 80105-536a
AG Ötzerau 1 418 69080105-302 80105-302a
AG Ötzerau 734 50480105-301 80105-301a
AG Ötzerau 58 94080105-300 80105-300a
AG Ötzerau 92580105-1022
AG - aus Gemeindegut u. Fraktionsgut
AG Dirchlsteinhof 1 126 22580105-369 80105-369a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Ötz 381 14480105-714 80105-714a
Gemeinde Ötz 1 736 32380105-386 80105-386a
Gemeinde-Gemeindeteile alt
Frakt. Dorf-Ötz-Ötzermühl-Höfe-Ötzerberg und Habichen 125 53080105-385 80105-385a
Frakt. Dorf-Ötz-Ötzermühl-Höfl-Ötzerberg-Habichen 3 629 63980105-384 80105-384a
Frakt. Dorf-Ötz-Ötzermühl-Höfl-Ötzerberg-Habichen 5 816 14880105-537 80105-537a
Fraktion Ötz 605 68380105-305 80105-305a
Bäuerl. Gemeinschaftseigentum unreguliert
Alt-Höflerwald Interessentschaft 104 83280105-368 80105-368a
EINLAGEZAHL 371 24980105-371 80105-371a
Nachbarschaft Piburg 2 054 07580105-390 80105-390a
Windegger-Wald-Interessentschaft 51 60180105-394 80105-394a