Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 80112-702a : „Das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Umhausen einverleibt und zwar: …“
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1847 bis 1968.
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 80112-706a : Auf Grund Ersitzung und der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die Fraction Köfls einverleibt
Einlagezahl 80112-713a : Auf den 1. u. 2. Grundbuchskörper wird auf Grund Ersitzung und der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 und des Vergleichsprotokolles … das Eigentumsrecht für die Fraktion Östen einverleibt
Einlagezahl 80112-703a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 und des Vergleichsprotokolles vom …, sowiedes Sevitutsablösungsvertrages vom … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Umhausen einverleibt
Einlagezahl 80112-705a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 und des Vergleichsprotokolles vom …, sowiedes Sevitutsablösungsvertrages vom … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Umhausen einverleibt
Einlagezahl 80112-715a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 und des Vergleichsprotokolles vom … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Tumpen einverleibt
Einlagezahl 80112-716a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 und des Vergleichsprotokolles vom … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Tumpen einverleibt
Einlagezahl 80112-711a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 und des Vergleichsprotokolles vom … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Niederthay „Sonnseite“ einverleibt
Einlagezahl 80112-708a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 und des Vergleichsprotokolles vom … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Niederthay „Sonnseite“ einverleibt
Einlagezahl 80112-987a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die Fraction Niederthay „Neaderseite“ einverleibt
Einlagezahl 80112-712a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die Fraction Farst einverleibt
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1949.
Einlagezahl 80112-702a : „Das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Umhausen einverleibt und zwar: …“
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1847 bis 1968.
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 80112-706a : Auf Grund Ersitzung und der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die Fraction Köfls einverleibt
Einlagezahl 80112-713a : Auf den 1. u. 2. Grundbuchskörper wird auf Grund Ersitzung und der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 und des Vergleichsprotokolles … das Eigentumsrecht für die Fraktion Östen einverleibt
Einlagezahl 80112-703a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 und des Vergleichsprotokolles vom …, sowiedes Sevitutsablösungsvertrages vom … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Umhausen einverleibt
Einlagezahl 80112-705a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 und des Vergleichsprotokolles vom …, sowiedes Sevitutsablösungsvertrages vom … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Umhausen einverleibt
Einlagezahl 80112-715a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 und des Vergleichsprotokolles vom … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Tumpen einverleibt
Einlagezahl 80112-716a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 und des Vergleichsprotokolles vom … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Tumpen einverleibt
Einlagezahl 80112-711a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 und des Vergleichsprotokolles vom … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Niederthay „Sonnseite“ einverleibt
Einlagezahl 80112-708a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 und des Vergleichsprotokolles vom … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Niederthay „Sonnseite“ einverleibt
Einlagezahl 80112-987a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die Fraction Niederthay „Neaderseite“ einverleibt
Einlagezahl 80112-712a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 14. Juli verfacht 12. September 1848 Fol. Nr. 648 wird das Eigentumsrecht für die Fraction Farst einverleibt
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1949.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
14 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum von 9 Agrargemeinschaftn übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 80112-706 , 80112-713 , 80112-703 , 80112-705 , 80112-715 , 80112-716 , 80112-711 , 80112-708 , 80112-987
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 80112-702 , 80112-712
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Bei den folgenden Einlagezahlen ist kein Gemeindeanteil vermerkt: Agrargemeinschaften Köfels 80112-706, Östen 80112-713, Umhausen 80112-703, Tumpen 80112-716, Sonnseite-Sennhof 80112-711, Bichl-Höfle 80112-708, Nederseite Niederthai 80112-987. Kirchspielwald 80112-702.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 80112-706 , 80112-713 , 80112-703 , 80112-705 , 80112-715 , 80112-716 , 80112-711 , 80112-708 , 80112-987
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 80112-702 , 80112-712
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Bei den folgenden Einlagezahlen ist kein Gemeindeanteil vermerkt: Agrargemeinschaften Köfels 80112-706, Östen 80112-713, Umhausen 80112-703, Tumpen 80112-716, Sonnseite-Sennhof 80112-711, Bichl-Höfle 80112-708, Nederseite Niederthai 80112-987. Kirchspielwald 80112-702.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahlen 80112-704 , 80112-1634 , 80112-717
Einlagezahlen 80112-704 , 80112-1634 , 80112-717
Teilwald:
Die Einlagezahlen 80112-713a , 80112-703a , 80112-715a , 80112-716a , 80112-711a , 80112-708a , 80112-987a, sind Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Diese Grundbuchkörper wurden teilweise vor dem Jahre 1949 reguliert. Es ist jedoch erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können.
Die Einlagezahlen 80112-946a , 80112-989a , sind seit der Forsteigentumspurifikation 1848 bäuerliche Miteigentums-Gemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 und die Einlagezahl 80112-986a gemäß Grundbuchanlegung bäuerliche Eigentumsgemeinschaft gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6. Sie sind im Teilwaldverzeichnis nach E. Lang angeführt, können jedoch gemäß § 37 Abs.2 der Anlegungsverordnung keine Teilwälder sein.
Diese Grundbuchkörper wurden teilweise vor dem Jahre 1949 reguliert. Es ist jedoch erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können.
Die Einlagezahlen 80112-946a , 80112-989a , sind seit der Forsteigentumspurifikation 1848 bäuerliche Miteigentums-Gemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 und die Einlagezahl 80112-986a gemäß Grundbuchanlegung bäuerliche Eigentumsgemeinschaft gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6. Sie sind im Teilwaldverzeichnis nach E. Lang angeführt, können jedoch gemäß § 37 Abs.2 der Anlegungsverordnung keine Teilwälder sein.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 80112-965a , 80112-966a , 80112-946a , 80112-989a , 80112-1205a , 80112-941a , 80112-916a , 80112-942a , 80112-967a , 80112-936a , 80112-947a , 80112-953a , 80112-954a , 80112-963a , 80112-964a , 80112-968a
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahlen 80112-988a , 80112-595a , 80112-986a , 80112-992a
Eigentumstitel:
10 Eigentumstitel der aufgenommenen Bestände des „Classenvermögens“ beruhen auf den Forst-Eigentums-Purifikations-Tabellen.
3 Eigentumstitel lauten auf Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahlen 80112-965a , 80112-966a , 80112-946a , 80112-989a , 80112-1205a , 80112-941a , 80112-916a , 80112-942a , 80112-967a , 80112-936a , 80112-947a , 80112-953a , 80112-954a , 80112-963a , 80112-964a , 80112-968a
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahlen 80112-988a , 80112-595a , 80112-986a , 80112-992a
Eigentumstitel:
10 Eigentumstitel der aufgenommenen Bestände des „Classenvermögens“ beruhen auf den Forst-Eigentums-Purifikations-Tabellen.
3 Eigentumstitel lauten auf Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4, reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 80112-965 , 80112-966 , 80112-946 , 80112-989 , 80112-1205 , 80112-941 , 80112-916 , 80112-942 , 80112-967 , 80112-936 , 80112-947
Einlagezahlen 80112-965 , 80112-966 , 80112-946 , 80112-989 , 80112-1205 , 80112-941 , 80112-916 , 80112-942 , 80112-967 , 80112-936 , 80112-947