Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 80011-311a: Auf Grund Ersitzung und des Vergleichs-Protokolles vom 7. Jänner 1848 Fol. 3720 wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Wenns einverleibt.
Einlagezahl 84001-222a : Auf Grund des unverfachten „Orth- und Marchbriefes vom Erchtag vor dem heiligen Aufffahrtstag 1532“ ( Dienstag vor Christi Himmelfahrt) und der Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Wenns einverleibt.
Einlagezahl 80001-524a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 8. August. Fol. 2172 wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Wenns einverleibt.
Einlagezahl 80001-525a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 8. August. Fol. 2172 wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Wenns einverleibt.
Einlagezahl 80107-156a: Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Wenns einverleibt.
Einlagezahl 80107-157a: Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Wenns einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1966.
Einlagezahl 84001-222a : Auf Grund des unverfachten „Orth- und Marchbriefes vom Erchtag vor dem heiligen Aufffahrtstag 1532“ ( Dienstag vor Christi Himmelfahrt) und der Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Wenns einverleibt.
Einlagezahl 80001-524a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 8. August. Fol. 2172 wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Wenns einverleibt.
Einlagezahl 80001-525a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 8. August. Fol. 2172 wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Wenns einverleibt.
Einlagezahl 80107-156a: Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Wenns einverleibt.
Einlagezahl 80107-157a: Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Wenns einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1966.
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 80011-310a : Auf Grund des Kaufvertrages vom 14. Februar 1899 und der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 18. Juli verfacht am 8. August 1848 Fol. 2184 wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Larchach bestehend aus den Ortschaften Larchach, Eggenwald, Winkl, Birchach und Hairlach einverleibt.
Einlagezahl 80011-315a: Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Brennwald einverleibt.
Einlagezahl 80011-504a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 18. Juli verfacht am 8. August 1848 Fol. 2184 wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Wenns Oberdorf einverleibt.
Einlagezahl 80004-218a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 18. Juli verfacht am 8. August 1848 Fol. 2184 wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Wenns Unterdorf einverleibt.
Einlagezahl 80011-315a: Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Brennwald einverleibt.
Einlagezahl 80011-504a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 18. Juli verfacht am 8. August 1848 Fol. 2184 wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Wenns Oberdorf einverleibt.
Einlagezahl 80004-218a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 18. Juli verfacht am 8. August 1848 Fol. 2184 wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Wenns Unterdorf einverleibt.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
14 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
14 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 80011-311, 84001-222 , 80011-310 , 80011-315 , 80011-1167 , 80011-504 , 80001-524 , 80001-525 , 80107-156 , 80107-157
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahl 80004-218
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Bei den folgenden Einlagezahlen ist kein Gemeindeanteil vermerkt: Agrargemeinschaften Larchach 80011-310, Brennwald 80011-315, Kieleberg 80011-504 und Wennerbergalpe 80001-524.
Gemeindegut wurde auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahl 80011-310a
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Bei den folgenden Einlagezahlen ist kein Gemeindeanteil vermerkt: Agrargemeinschaften Larchach 80011-310, Brennwald 80011-315, Kieleberg 80011-504 und Wennerbergalpe 80001-524.
Gemeindegut wurde auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahl 80011-310a
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahl 80011-428
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 80011-535a
Allgemeines:
„Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 18. Juli verfacht 8. August 1848 Fol. Nr. 2169“ wurde beim Grundbuchskörper 80009-275a das Eigentumsrecht für die römisch katholischen Pfarrpfründe zum heiligen Johannes Evangelist in Wenns einverleibt. Die Einlagezahl wurde 1952 durch Kaufvertrag von einer Miteigentumsgemeinschaft übernommen, die im Jahr 2000 zur Agrargemeinschaft Söllbergalpe reguliert wurde.